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Experten-Antwort

Rentenhöhe ermitteln in Wartezeit

von hosta108.09.2016 | 08:12
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Hallo, für eine Finanzierung möchte die Bank einen Nachweis über die zu erwartende Rente (Rentenbeginn erst 2040). Die Höhe der Rente ist eigentlich für die Finanzierung nicht wichtig, aber man möchte ein Schriftstück haben, in dem die erwartete Rente steht. Mein Problem nun, dass ich auf Grund vieler Jahre ohne Einzahlung aktuell die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht voll habe und daher bisher keinen Kontoauszug mit einer Summe erhalten habe. Bin aber jetzt wieder (und werde es auch bleiben) in einem Angestelltenjob. Wie kommt man nun zu einer vorausschauenden Berechnung/ Schätzung? Die eigene Schätzung mit irgendwelchen Onlinerechnern wird ja nicht akzeptiert,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hosta1,

eine Rentenauskunft bzw. Renteninformation ist vor Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren, also aus den vorliegenden Zeiten, technisch nicht möglich.

Hypothetische Auskünfte dürfen in vielen Beratungsstellen nicht ausgegeben werden. Ob die Sachbearbeitung eine Hochrechnung macht, was auch ein geklärtes Versicherungskonto voraussetzt, ist nach meiner Einschätzung unwahrscheinlich.

Die Hochrechnungen in Rentenauskünften/-informationen sind Prognosen, die aus den in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen (der letzten 5 Jahre) erstellt werden. Diese Beiträge fehlen offensichtlich in Ihrem Falle.

Alle Prognosen wären zudem unverbindlich!

Es verwundert mich, dass in Ihrer Situation (ca. 43 Jahre alt, Wartezeit bislang nicht erfüllt) eine Finanzierung (auch) von einer dann nahezu vollkommen hypothetischen Auskunft der Rentenversicherung abhängig gemacht werden soll. Hier könnten Sie (oder die Bank) sich z.B. den "Rentenschätzer" (Rubrik "Rechner & Co.") auf dieser Internetseite zu Hilfe machen.

Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, sich diesbezüglich schriftlich an die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers zu wenden.

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8 Antworten

Batrixam 08.09.2016 | 09:38
Gar nicht. Rentenauskünfte und Renteninformationen können erst ausgestellt werden, wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, d.h. die Daten vom Arbeitgeber auch schon gemeldet sind.
Klugpuperam 08.09.2016 | 10:20
Hallo hosta1, eine Kurzauskunft für eine Altersrente mit hypothetischen Entgelten kann man Ihnen in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle innerhalb von 10 bis 15 Minuten erstellen. Die Aussagekraft einer solchen Auskunft ist nur knapp über der des Horoskops der örtlichen Tagespresse. Kalkulieren Sie also ein deutliches Augenrollen Ihres Beraters ein ob der Sinnhaftigkeit Ihres Anliegens.
=//=am 08.09.2016 | 09:26
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt (nicht mal die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt) die DRV eine maschinelle Vorausberechnung Ihrer Rente, die in 24 Jahren fällig ist, fertigen kann. Welche Beträge sollten denn zugrunde gelegt werden? Selbst wenn man mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten rechnen und Sie somit pro Jahr 1 Entgeltpunkt erhalten würden, ist dies m.E. technisch nicht möglich. Mir ist auch schleierhaft, wozu eine Bank eine solche Berechnung verlangt. Es ist ja auch zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht bekannt, ob Sie tatsächlich in den nächsten 24 Jahren durchgehend Pflichtbeiträge zahlen werden. Vielleicht hat jemand eine andere Idee?
santanderam 08.09.2016 | 11:33
Rentenauskunft = Erwerbsbiografie aus der Vergangenheit Keine Einkünfte in der Vergangenheit und kein Vermögen = kein Kredit
=//=am 08.09.2016 | 12:49
Keine Beiträge zur gesetzlichen RV = nicht gleich keine Einkünfte, z.B. aus selbständiger Tätigkeit
W*lfgangam 08.09.2016 | 20:26
Zitat von hosta1 anzeigenausblenden
Hallo hosta1, kommen Sie in mein Versicherungsamt, und ich mache Ihnen eine _unverbindliche_ Kladde-Hochrechnung. Kriegen Sie auch einen blauen Behördenstempel mit Unterschrift drauf - wenn das Ihre Bank 'beeindruckt', gerne :-) Schon peinlich, wenn ein Bankberater nicht mal die elementarsten Grundsätze der Rentenberechnung kennt (Entgelt in Punkte in mtl. Rente um-/hochrechnen, simpler geht es doch nicht ;-)) und das selbst bewerkstelligen kann, um seine Finanzprodukte zu 'verkaufen' ...eigentlich ganz gut so - die Kenntnisse dazu können sehr vertieft erforderlich sein, so das die Privaten sich gänzlich aus dieser Sache raushalten sollten und schlicht und einfach fordern 'bring mir was von der DRV'. Mal ehrlich, wie seriös ist denn ein Rentenhochrechnung, wenn Sie schon morgen 'Invalide' sein könnten – und mangels Versicherungszeiten nicht mal eine EM-Rente möglich ist ;-) Gruß w.
hosta1am 09.09.2016 | 07:36
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wie kommt man nun zu einer vorausschauenden Berechnung/ Schätzung?
Hallo hosta1, kommen Sie in mein Versicherungsamt, und ich mache Ihnen eine _unverbindliche_ Kladde-Hochrechnung. Kriegen Sie auch einen blauen Behördenstempel mit Unterschrift drauf - wenn das Ihre Bank 'beeindruckt', gerne :-) Mal ehrlich, wie seriös ist denn ein Rentenhochrechnung, wenn Sie schon morgen 'Invalide' sein könnten – und mangels Versicherungszeiten nicht mal eine EM-Rente möglich ist ;-)
Ja, genau darum geht es, um eine völlig unverbindliche Schätzung, wie es mal aussieht, wenn alles so bleibt wie es jetzt ist bzw. der Job so weiterläuft. Nur als Info, sonst für nichts. Wer weiß schon, was in 20 Jahren ist, man könnte tot sein und gar keine Rente bekommen ;-)) oder man könnte überhaupt nicht auf diese Rente angewiesen sein. Klar kann man sich das mit einen Onlinerechner irgenwie ausrechnen. Aber irgendwas halbwegs offizielles wird eben gewollt. Wer mir hier einen Tip geben kann, rettet mir die gute Laune.
Schadeam 09.09.2016 | 09:59
Dann versuchen Sie es halt bei der nächsten Beratungsstelle (sorry liebe Kollegen:)) oder machen Sie es schriftlich. Wenn Sie Glück haben kriegen Sie so ein Papier, wenn Sie Pech haben eben nicht.....einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht. Schönes WE
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