Hallo hosta1,
eine Rentenauskunft bzw. Renteninformation ist vor Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren, also aus den vorliegenden Zeiten, technisch nicht möglich.
Hypothetische Auskünfte dürfen in vielen Beratungsstellen nicht ausgegeben werden. Ob die Sachbearbeitung eine Hochrechnung macht, was auch ein geklärtes Versicherungskonto voraussetzt, ist nach meiner Einschätzung unwahrscheinlich.
Die Hochrechnungen in Rentenauskünften/-informationen sind Prognosen, die aus den in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen (der letzten 5 Jahre) erstellt werden. Diese Beiträge fehlen offensichtlich in Ihrem Falle.
Alle Prognosen wären zudem unverbindlich!
Es verwundert mich, dass in Ihrer Situation (ca. 43 Jahre alt, Wartezeit bislang nicht erfüllt) eine Finanzierung (auch) von einer dann nahezu vollkommen hypothetischen Auskunft der Rentenversicherung abhängig gemacht werden soll. Hier könnten Sie (oder die Bank) sich z.B. den "Rentenschätzer" (Rubrik "Rechner & Co.") auf dieser Internetseite zu Hilfe machen.
Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, sich diesbezüglich schriftlich an die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers zu wenden.