Hallo Maik S.
wie von "W*lfgang bereits geschildert, liegen die Unterschiede im Detail der Rentenberechnung. Zum Einen werden Zeiten der schulischen Ausbildung anders bewertet als Zeiten einer betrieblichen Ausbildung mit Gehalt. Zum Anderen spielt - neben vielen weiteren Berechungsfaktoren - auch das Alter des Versicherten bei Eintritt der Erwerbsminderung eine Rolle für die Berechnung der sog. Zurechnungszeit. Das ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 62. Lebensjahr (nach dem Recht bis 30.06.2014 war dies das 60. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat.
Lassen Sie sich die Einzelheiten bitte bei einem Beratungsgespräch in ihrer Auskunft- und Beratungsstelle erläutern. Sie können dann die verschiedenen Auswirkungen der unterschiedlichen Versicherungszeiten auf die Höhe Ihrer Rente besser verstehen.
Mit freundlichen Grüßen