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Experten-Antwort

Renteninformation

von Natalie Ziege18.06.2017 | 08:03
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4 Antworten

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Guten Morgen, ich lebe seit 9 Jahren in den Niederlanden und habe auch einige Jahre in den NL gearbeitet. Seit 2 Jahren bin ich bei meinem heutigen Arbeitgeber in Deutschland angestellt. Davor war ich noch einige Monate bei einem anderen Arbeitgeber in Deutschland angestellt. Da ich in den Niederlanden eine Immobilie erworben habe, möchte mein Finanzberater gerne eine Übersicht der bis jetzt aufgebauten Rente. Ich hatte telefonischen Kontakt mit der Rentenkasse. Dort hat man mir mitgeteilt, dass ich kein Anrecht auf eine Auskunft darüber habe wie viel Rente ich aufgebaut habe. Dies wird damit begründet, dass ich erst 5 Jahre einzahlen muss um überhaupt Rentenanspruch zu haben. Gibt es für mich eine Möglichkeit doch eine Rentenauskunft zu bekommen? Sollte ich in der nächsten Zeit wieder in den Niederlanden arbeiten, bevor ich 5 Jahre in Deutschland eingezahlt habe, verfällt mein (aufgebauter) Rentenanspruch dann komplett? Mit freundlichen Grüßen, Natalie Ziege

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

Voraussetzung für die Erteilung einer Rentenauskunft bzw. Renteninformation ist, dass die Wartezeit von 5 Jahren (Mindestversicherungszeit) erfüllt ist.

Auf diese Wartezeit werden neben deutschen Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auch Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung angerechnet. Darüber hinaus zählen auch Zeiten mit, die Sie in einem Mitgliedstaat -in Ihrem Fall in den Niederlanden- zurückgelegt haben.

Diese Zeiten können im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Ergibt sich nach Abschluss des Verfahrens, dass unter Berücksichtigung der ausländischen Zeiten die Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt ist, können Sie die gewünschte Rentenauskunft/ Renteninformation erhalten.

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3 Antworten

W*lfgangam 18.06.2017 | 12:39
Hallo Natalie Ziege, fordern Sie eine Wartezeitauskunft an, da sind zumindest die hiesigen Versicherungszeiten enthalten - allerdings ohne einen Rentenbetrag zu nennen. Hypothetisch ließe sich der grob aus den Zeiten errechnen. Machen Sie eine Kontenklärung, binden die NL-Zeiten ins dtsch. Rentenkonto ein, und sie erhalten - da dann die geforderten 5 Jahre vorliegen - auch eine Rentenauskunft. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… plus Vordruck E2070: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
KSCam 18.06.2017 | 13:00
Wenn Sie uns den Versicherten Jahresbruttolohn verraten kann Ihnen jeder Berater pi mal Daumen sagen wie hoch momentan die AR aus 2 Jahren Beiträge wäre. Bsp: Jahresbrutto 30.000 EUR ergeben bei 2 Jahren ziemlich genau 50 €¨® Monatsrente. PS: Solange der Computer keine 5 Jahre kennt verweigert er eine Rentenauskunft oder Renteninformation.
Rentenloser 2018am 23.10.2018 | 15:22
Hallo, ich lebe seit 63 Jahren in Deutschland und habe über 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Nun benötige ich eine aktuelle Renteninformation. Habe die mehrmals über das Portal angefordert und auch telefonisch. Keine Reaktion. Über internet wollte man mir diese nicht schicken. Alle Programme der Internetportale zum papierlosen Datenaustausch brachen ab oder blieben einfach stehen. Katastrophale Zustände. Angeblich hat man mir die Bescheide schon mehrmals per Post zugeschickt Katastrophe und das im Jahr 2018. Die Finanzierung wurde aufgrund dessen abgelehnt. Verwaltungsgericht wird jetzt eingeschaltet. Hochachtungsvoll der Rentenloser
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