Guten Tag,
Voraussetzung für die Erteilung einer Rentenauskunft bzw. Renteninformation ist, dass die Wartezeit von 5 Jahren (Mindestversicherungszeit) erfüllt ist.
Auf diese Wartezeit werden neben deutschen Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auch Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung angerechnet. Darüber hinaus zählen auch Zeiten mit, die Sie in einem Mitgliedstaat -in Ihrem Fall in den Niederlanden- zurückgelegt haben.
Diese Zeiten können im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Ergibt sich nach Abschluss des Verfahrens, dass unter Berücksichtigung der ausländischen Zeiten die Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt ist, können Sie die gewünschte Rentenauskunft/ Renteninformation erhalten.