Die Renteninformation wird jährlich nach aktuell geltender Rechtslage und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung erstellt. Bei geänderter Rechtslage oder geänderter Rechtssprechung können sich daher Abweichungen in der Rentenhöhe ergeben, insbesondere in der Bewertung beitragsfreier Zeiten oder der Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung. Auch die erfolgten Änderung der Rentenanpassungsformel durch Berücksichtigung der Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern oder aber auch infolge der reduzierten Annahme zur künftigen Lohnentwicklung, kann Grund für die jeweils abweichende Rentenhöhe sein. Eine Klärung des Sachverhaltes im Einzelfall ist eigentlich jedoch nur in einer persönlichen Beratung unter Vorlage der entsprechenden Renteninformationen möglich.