Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Renteninformation

von dietso21.01.2010 | 14:10
2056 Ansichten
16 Antworten
Hallo Experten, wie kann das angehen? Renteninformation vom 17.07.2009: EM Rente: 1077,50 Euro Regelrente heutiger Stand: 1116,21 Euro ---------------------------- Renteninformation vom 19.01.2010: EM Rente: 1097,01 Euro Regelrente heutiger Stand: 1116,17 Euro wieso ist die EM höher geworden und die Regelrente weniger? Entgeldpunkte sind in der neuen Information höher. Zeiten sind bis 31.12.2008 in beiden Informationen berücksichtigt. Da muß doch etwas falsch sein. Die Regelrente müßte doch auch höher ausfallen, weil mehr Entgeldpunkte vorhanden sind. Ich verstehe das einfach nicht mehr, das es immer weniger wird. Viele Grüße Dieter

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.01.2010 | 13:21

Aufgrund den gemachten Angaben kann keine genaue Aussage getroffen werden, ab welchem Zeitpunkt ein Rentenanspruch besteht. Wenden Sie sich daher bitte direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, der Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zusenden wird bzw. vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Moderatoren-Antwortam 22.01.2010 | 13:00

Grundsätzlich muss ich den anderen Forummitgliedern recht geben. Diese Frage läßt sich nicht so pauschal beantworten. Allerdings kann es durchaus mit dem verringerten Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente und den zugrundegelegten Durchschnittsentgelten zusammenhängen. Um es endgültig klären zu können, werden Sie eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen müssen.

14 Antworten

Jokeram 21.01.2010 | 16:11
Lieber dietso, eine Antwort auf Ihre Frage ohne Ihren vollständigen Versicherungsverlauf zu kennen,ist natürlich völlig unmöglich. Das wäre so,als würden sie bei Ihrer Werkstatt anrufen und sagen,mein Auto ist kaputt,es ist ein blauer Audi...und dann eine Antwort erwarten, was kaputt ist. Nehmen sie sich die beiden von Ihnen genannten Informationen und vereinbaren sie einen Termin in einer der vielen 100 Beratungsstellen in Deutschland.Dort hat man Zugriff auf Ihren Versicherungsverlauf und wird Ihnen umgehend all Ihre Fragen beantworten können. Hier in einem Forum wird man dies,ohne Zugriff auf Ihren Versicherungsverlauf ( Beitragszeiten,Anrechnungszeiten..Anzahl usw. ) nicht können.Man könnte nun losraten,woran es liegen könnte..Geringere Bewertung bestimmter Anrechnungszeiten.Aber damit ist Ihnen nicht geholfen. Also auf zur nächsten Beratungsstelle.
dietsoam 21.01.2010 | 16:58
Hallo Paula, das könnte sein, das dadurch die EM höher ist. Nur warum, ist der Betrag für die Regelrente niedriger? Da rätsel ich noch. Gruß Dieter
Paulaam 21.01.2010 | 16:32
Hallo dietso, wenn ich Ihre früheren Beiträge sehe gehe ich davon aus, dass Sie Jahrgang 1948 sind, also über 60 Jahre alt aber noch keine 63 Jahre. Die Renteninformation berücksichtigt bei den EM-Renten den Abschlag, der max. 10,8% beträgt. Da Sie seit der letzten Rentinformation ja älter geworden sind ist auch der Abschlag geringer!! Paula
dietsoam 21.01.2010 | 16:16
Tja, das ist ja das merkwürdige. Beitragszeiten, Beträge, Anrechnunngszeiten, Anzahl stimmt alles überein. Entgeldpunkte sind etwas mehr geworden seit der Information vom 17.07.2009. Was mich stutzig macht, das die EM in der kurzen Zeit so gestiegen sein soll. Werde morgen mal versuchen, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Da ist eine Durchwahl angegeben. Gruß Dieter
Wolfgangam 21.01.2010 | 17:27
Hallo dietso, > Nur warum, ist der Betrag für die Regelrente niedriger? Weil für dieselben Zeiten ein anderer Berechnungszeitpunkt zugrunde liegt (Jan. 2010). Geändert hat sich z. B. das Durchschnittsentgelt 2008 (ist gestiegen) und der noch in 2009 vorläufige Wert für 2008 führte zu einem minimal höheren Entgeltpunktewert für 2008, als er in der aktuellen Berechnung drin ist; damit auch Auswirkungen auf die Gesamtleistungsbewertung möglich. Daneben hat sich auch der für die Hochrechnung der Regelaltersrente maßgebende Zeitraum geändert (Durchschnittwert der letzten 5 Jahre). Gruß w.
Paulaam 21.01.2010 | 18:27
Hallo dietso, der Rentenversicherungsträger verändert die Entgelte nicht eigenmächtig. Hat Ihr Arbeitgeber für das Jahr 2006 eine Korrekturmeldung abgegeben? Darüber müssten Sie Unterlagen haben. Paula
dietsoam 21.01.2010 | 18:17
Hallo Wolfgang, das klingt plausibel. Ich werde aber trotzdem eine Überprüfung veranlassen, da ich zwei kleine Fehler gefunden habe. In der aktuellsten Information stimmen beim Jahr 2006 die Beträge und Punkte nicht mit der vorherigen Information überein. Sind zwar nur minimale Abweichungen, aber das sollte doch gleich sein. Gruß Dieter
dietsoam 21.01.2010 | 18:45
Hallo Paula, ich habe rausgefunden, der Durchschnittsverdienst ist für 2006 geändert worden. Habe aber komischerweise für den niedrigeren Durchschnitt, mehr Entgeltpunkte, als für den höheren Durchschnitt. 2006 war ich in ALG I. Die Summe war ja immer gleich. Da war keine Korrektur. Gruß Dieter
dietsoam 21.01.2010 | 19:23
Erstmal euch allen vielen Dank. Das stimmt, direkt vergleichen läßt sich das kaum. Verlauf war bei der Information 2007 dabei. für 2010 hatte ich gesondert angefordert. Mit der Punkteberechnung ein Dank an Wolfgang. Wieder was dazu gelernt. Nun habe ich das kapiert. Gruß Dieter
Wolfgangam 21.01.2010 | 18:57
Hallo dietso, wenn Sie für 2006 auch nur eine RentenINFORMATION ohne Versicherungsverlauf erhalten haben, gilt da dasselbe, wie oben schon gesagt. Die Renteninformation taugt für einen Vergleich der Berechnung/Bewertung der Zeiten (leider) rein gar nix ...es fehlt der Versicherungsverlauf, der komplette Berechnungsweg, um die Differenzen (auch im Wissen der zwischenzeitlichen Rechts- und Wertänderungen) nachvollziehen/erklären zu können. Auch die Sachbearbeitung DRV wird Ihnen da nicht helfen, die Differenzen mit früheren Renteninformationen aufzuschlüsseln - meines Wissens tütet die der Computer einfach in die Post und ab damit. Weder ins maschinelle Rentekonto gehen da Jahr für Jahr komplette Datensätze, noch wird das papiermäßig in die Rentenakte 'abgeheftet'. Nur aus RentenAUSKÜNFTEN (mit Berechnungsanlagen) können direkte Vergleiche der Berechnungen angestellt werden. Aber fragen Sie bei der DRV trotzdem gerne nach ...vielleicht kommt ja sogar eine schlüssige Antwort bei raus ;-) Gruß w.
Wolfgangam 21.01.2010 | 19:09
> Habe aber komischerweise für den niedrigeren Durchschnitt, mehr Entgeltpunkte, als für den höheren Durchschnitt. Rentenformel (Teil 1): Eigenes Einkommen geteilt durch Durchschnittseinkommen gleich Punkte. Steigt das (dann später statisch festgestellte) Durchschnittseinkommen, fällt der Punktwert. Grundsätzlich ergibt sich im Nachhinein immer 1) ein höheres statistisches Durchschnittseinkommen, als vorher vorsichtig geschätzt worden ist ...die Gewerkschaften sind immer so unersättlich und machen die Schätzung 'kaputt' ;-) Gruß w. 1) ich glaube nur 1x in jüngster Vergangenheit wurde das geschätzte Durchschnittseinkommen durch das tatsächliche nach unten korrigiert.
-_-am 21.01.2010 | 20:05
"Auch die Sachbearbeitung der DRV wird Ihnen da nicht helfen, die Differenzen mit früheren Renteninformationen aufzuschlüsseln - meines Wissens tütet die der Computer einfach in die Post und ab damit." Stimmte früher fast. Der Großrechner "computert" die Berechnung und der Drucker spuckt das beschriftete Papier. "Poststraße" nennt sich der "Eintütautomat". "Weder ins maschinelle Rentenkonto gehen da Jahr für Jahr komplette Datensätze ..." Stimmt heute nicht mehr. Wegen der häufigen Nachfragen werden heute die Versicherungsverläufe und Berechnungen für den Versicherten unsichtbar beim RV-Träger elektronisch gesichert. "... noch wird das papiermäßig in die Rentenakte 'abgeheftet'." Eine "Rentenakte" gibt es in aller Regel erst, wenn ein Rentenantrag gestellt wird. Für Renteninformationen gibt es keine Akten. Deren Erteilung ist nur aus dem Versicherungskonto ersichtlich (einschließlich neuerdings elektronischer Sicherungskopie der Berechnung).
Wolfgangam 21.01.2010 | 20:31
Hallo -_-, gut aktuell zu wissen, danke dafür (nachgeordnete/externe Stellen werden da nicht so/gar nicht auf dem Laufenden gehalten und tappen da - genau wie Versicherte - schon mal im Dunklen, auch wenn's um dieselbe Klientel geht). Gruß w.
Meisteram 21.01.2010 | 22:09
Ich bin seit 04/1966 ohne Unterbrechung im Arbeitsleben. Ich hätte also in 04.2011 meine 45 Beitragsjahre eingezahlt! Muß ich trotzdem bis zu meinem 65. Lebensjahr weiterarbeiten? Ich bin jetzt 60 Jahre alt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026