Aufgrund den gemachten Angaben kann keine genaue Aussage getroffen werden, ab welchem Zeitpunkt ein Rentenanspruch besteht. Wenden Sie sich daher bitte direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, der Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zusenden wird bzw. vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Grundsätzlich muss ich den anderen Forummitgliedern recht geben. Diese Frage läßt sich nicht so pauschal beantworten. Allerdings kann es durchaus mit dem verringerten Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente und den zugrundegelegten Durchschnittsentgelten zusammenhängen. Um es endgültig klären zu können, werden Sie eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen müssen.
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