Hallo Sab,
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist unter anderem zuständig, sobald auch nur ein Beitrag für eine Beschäftigung in der Seefahrt entrichtet wurde. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach Ende der Seefahrt-Tätigkeit bestehen. Auch Ihre Angestelltenzeiten werden in das Versicherungskonto bei der KBS gemeldet und Sie erhalten selbstverständlich eine einheitliche Renteninformation aus allen rentenrechtlichen Zeiten.