Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Renteninformation

von Floh30.01.2011 | 16:09
2440 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Teilnehmer, in meiner Renteninformation vom 18.10.10 ist bei "Rente wegen voller EMR" ein Betrag in Höhe von 684,02 € angegeben. Wenn mein Antrag auf EMR statt gegeben würde, würden von diesem Betrag noch die 10,8% Abschläge abgehen? Wäre das dann ca. der Netto-Betrag an EMR? Evtl. noch etwas höher, weil derzeit noch in Teilzeit beschäftigt. Ist es richtig, dass man, wenn man nach 1961 geboren ist, keinen Anspruch auf eine teilweise EMR erwerben kann, obwohl man von Geburt an schwerbehindert ist und einen GdB von 100 hat? Danke für Eure Antworten!!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Floh,

die in der Renteninformation angegebenen Beträge sind grundsätzlich Bruttorentenbeträge, da dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt ist, ob der Betreffende gesetzlich oder ggf. privat krankenversichert ist.

Bei einem gesetzlich krankenversicherem Rentenempfänger werden zur Zeit insgesamt ca. 10 % Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente in Abzug gebracht.

Der Minderungsbetrag von 10,8 % wegen des früheren Rentenbeginns ist in dem Bruttobetrag bereits berücksichtigt.

Auch nach 1961 Geborene haben einen Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Im Rahmen eines Antrages genießen die Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, jedoch Berufsschutz. Das bedeutet, dass Personen, die als Facharbeiter einzustufen sind, nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können.

Für Personen, die von Geburt an eine Behinderung haben, gibt es die Möglichkeit, nach 20 jähriger Beitragszahlung eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Floham 31.01.2011 | 19:58
Hallo liebe Forenteilnehmer, vielen Dank für die Antworten!!! Aber leider verstehe ich einige Sachen nicht. Wer nicht, wenn nicht schwerbehindert, sind nach Jahren langer Arbeit kaputt und können irgendwann nicht mehr. Schon gar nicht in Vollzeit. Also ich kann es mit der Gehbehinderung und nach Krebs nicht mehr. Sicherlich Unfallopfer mit Also lt. Renteninfo von Januar 10 habe ich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Ich bin seither auch noch in Arbeit mit 6 Std. täglich. Die Arbeitszeit musste ich nach der Krebserkrankung damals von 8 auf 6 reduzieren, weil es nicht mehr körperlich ging. 20 Jahre? Hm, mit Ausbildung, ABM, Arbeitstellen könnten es jetzt 20 Jahre sein. Wo genau in der Info kann ich ersehen, wieviele Monate es insgesamt sind, die ich gearbeitet habe? Das mit den 20 Jahren irritiert mich jetzt ein wenig, da ich viele Behinderte kenne, die die gleiche Behinderung haben wie ich, mind. 5-10 Jahre jünger sind und schon seit Jahren eine EM-Rente beziehen, Sie haben garantiert keine 20 Jahre gearbeitet. Wie kann eine Behinderung da eher hinderlich sein? Vielen Dank nochmals im Voraus für Eure Geduld :-) Lg floh
RFnam 01.02.2011 | 12:42
Es konnt nicht darauf an, was die Anderen haben, sondern nur die individuellen Verhältnisse jedes Versicherten. Deshalb sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, dort kann auf Ihre Daten zurückgegriffen werden. Die Erfüllung der Wartezeiten ist in einer Rentenauskunft dargestellt, die Sie bei Ihrer RV anfordern müssen. Wichtig der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung. Die Regelung mit den 20 Jahren Beitragszeiten betrifft vereinfacht gesagt Personen, die seit Geburt behindert und damit erwerbsunfähig sind oder Personen, die vor der Erfüllung von 60 Monaten beitragszeit EM wurden. Diese Personen können mit 20 Jahren/240 Kalendermonaten Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) eine EM-Rente beantragen. Aber wie gesagt, eine A.u.B.-Stelle kann Ihnen das Ganze anhand Ihrer Versicherungsdaten konkret sagen.
W*lfgangam 30.01.2011 | 20:53
Zitat von Floh anzeigenausblenden
Hallo Floh, Nein, die Abschläge bei Rentenbeginn 60 und früher sind in diesem Betrag schon abgezogen. Was noch weggeht, sind gut 10 % KV/PV-Beiträge, dann haben Sie den Netto-Betrag der Rente. Höher, als der bisherige Betrag - eher unwahrscheinlich, da bis 60 die Zeit hochgerechnet wird/ist und dafür der Durchschnittswert aller vorangegangenen Zeiten zugrunde gelegt wird ...es sei denn, Sie sind die ersten Jahrzehnte nur 1/4Tags beschäftigt gewesen, dann geht die EM-Rente natürlich für die letzten bisher nicht erfassten Monate wegen halbtags noch 10 EUR nach oben. Auch ab 61 Geborene haben weiterhin einen Anspruch auf eine teilweise EM - bei den Jüngeren gibt es aber eben diesen 'Berufsschutz' nicht mehr. Mehr lesen Sie allgemein dazu hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Gruß w. PS: Die Schwerbehinderteneigenschaft ist für eine EM-Rente nicht von Bedeutung ...eher hinderlich, da der Versicherungsfall der EM damit schon lange eingetreten sein kann (und dann die Versicherungszeiten DAVOR nicht ausreichen, für die EM-Rente). Für eine Altersrente sieht es da anders aus, wenn zum RentenBEGINN die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.
-_-am 30.01.2011 | 22:53
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
:P Jedoch: Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026