Hallo Floh,
die in der Renteninformation angegebenen Beträge sind grundsätzlich Bruttorentenbeträge, da dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt ist, ob der Betreffende gesetzlich oder ggf. privat krankenversichert ist.
Bei einem gesetzlich krankenversicherem Rentenempfänger werden zur Zeit insgesamt ca. 10 % Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente in Abzug gebracht.
Der Minderungsbetrag von 10,8 % wegen des früheren Rentenbeginns ist in dem Bruttobetrag bereits berücksichtigt.
Auch nach 1961 Geborene haben einen Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Im Rahmen eines Antrages genießen die Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, jedoch Berufsschutz. Das bedeutet, dass Personen, die als Facharbeiter einzustufen sind, nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können.
Für Personen, die von Geburt an eine Behinderung haben, gibt es die Möglichkeit, nach 20 jähriger Beitragszahlung eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
Hallo liebe Forenteilnehmer,
vielen Dank für die Antworten!!! Aber leider verstehe ich einige Sachen nicht.
Wer nicht, wenn nicht schwerbehindert, sind nach Jahren langer Arbeit kaputt und können irgendwann nicht mehr. Schon gar nicht in Vollzeit.
Also ich kann es mit der Gehbehinderung und nach Krebs nicht mehr.
Sicherlich Unfallopfer mit
Also lt. Renteninfo von Januar 10 habe ich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt.
Ich bin seither auch noch in Arbeit mit 6 Std. täglich. Die Arbeitszeit musste ich nach der Krebserkrankung damals von 8 auf 6 reduzieren, weil es nicht mehr körperlich ging.
20 Jahre? Hm, mit Ausbildung, ABM, Arbeitstellen könnten es jetzt 20 Jahre sein. Wo genau in der Info kann ich ersehen, wieviele Monate es insgesamt sind, die ich gearbeitet habe?
Das mit den 20 Jahren irritiert mich jetzt ein wenig, da ich viele Behinderte kenne, die die gleiche Behinderung haben wie ich, mind. 5-10 Jahre jünger sind und schon seit Jahren eine EM-Rente beziehen, Sie haben garantiert keine 20 Jahre gearbeitet.
Wie kann eine Behinderung da eher hinderlich sein?
Vielen Dank nochmals im Voraus für Eure Geduld :-)
Lg
floh
Hallo Floh,
Nein, die Abschläge bei Rentenbeginn 60 und früher sind in diesem Betrag schon abgezogen. Was noch weggeht, sind gut 10 % KV/PV-Beiträge, dann haben Sie den Netto-Betrag der Rente.
Höher, als der bisherige Betrag - eher unwahrscheinlich, da bis 60 die Zeit hochgerechnet wird/ist und dafür der Durchschnittswert aller vorangegangenen Zeiten zugrunde gelegt wird ...es sei denn, Sie sind die ersten Jahrzehnte nur 1/4Tags beschäftigt gewesen, dann geht die EM-Rente natürlich für die letzten bisher nicht erfassten Monate wegen halbtags noch 10 EUR nach oben.
Auch ab 61 Geborene haben weiterhin einen Anspruch auf eine teilweise EM - bei den Jüngeren gibt es aber eben diesen 'Berufsschutz' nicht mehr. Mehr lesen Sie allgemein dazu hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html?nn=85096
Gruß
w.
PS: Die Schwerbehinderteneigenschaft ist für eine EM-Rente nicht von Bedeutung ...eher hinderlich, da der Versicherungsfall der EM damit schon lange eingetreten sein kann (und dann die Versicherungszeiten DAVOR nicht ausreichen, für die EM-Rente). Für eine Altersrente sieht es da anders aus, wenn zum RentenBEGINN die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.
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