Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Renteninformation

von Floh30.01.2011 | 16:09
2436 Ansichten
5 Antworten
Hallo liebe Teilnehmer, in meiner Renteninformation vom 18.10.10 ist bei "Rente wegen voller EMR" ein Betrag in Höhe von 684,02 € angegeben. Wenn mein Antrag auf EMR statt gegeben würde, würden von diesem Betrag noch die 10,8% Abschläge abgehen? Wäre das dann ca. der Netto-Betrag an EMR? Evtl. noch etwas höher, weil derzeit noch in Teilzeit beschäftigt. Ist es richtig, dass man, wenn man nach 1961 geboren ist, keinen Anspruch auf eine teilweise EMR erwerben kann, obwohl man von Geburt an schwerbehindert ist und einen GdB von 100 hat? Danke für Eure Antworten!!!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2011 | 11:37

Hallo Floh,

die in der Renteninformation angegebenen Beträge sind grundsätzlich Bruttorentenbeträge, da dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt ist, ob der Betreffende gesetzlich oder ggf. privat krankenversichert ist.

Bei einem gesetzlich krankenversicherem Rentenempfänger werden zur Zeit insgesamt ca. 10 % Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente in Abzug gebracht.

Der Minderungsbetrag von 10,8 % wegen des früheren Rentenbeginns ist in dem Bruttobetrag bereits berücksichtigt.

Auch nach 1961 Geborene haben einen Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Im Rahmen eines Antrages genießen die Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, jedoch Berufsschutz. Das bedeutet, dass Personen, die als Facharbeiter einzustufen sind, nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können.

Für Personen, die von Geburt an eine Behinderung haben, gibt es die Möglichkeit, nach 20 jähriger Beitragszahlung eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

4 Antworten

Floham 31.01.2011 | 19:58
Hallo liebe Forenteilnehmer, vielen Dank für die Antworten!!! Aber leider verstehe ich einige Sachen nicht. Wer nicht, wenn nicht schwerbehindert, sind nach Jahren langer Arbeit kaputt und können irgendwann nicht mehr. Schon gar nicht in Vollzeit. Also ich kann es mit der Gehbehinderung und nach Krebs nicht mehr. Sicherlich Unfallopfer mit Also lt. Renteninfo von Januar 10 habe ich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Ich bin seither auch noch in Arbeit mit 6 Std. täglich. Die Arbeitszeit musste ich nach der Krebserkrankung damals von 8 auf 6 reduzieren, weil es nicht mehr körperlich ging. 20 Jahre? Hm, mit Ausbildung, ABM, Arbeitstellen könnten es jetzt 20 Jahre sein. Wo genau in der Info kann ich ersehen, wieviele Monate es insgesamt sind, die ich gearbeitet habe? Das mit den 20 Jahren irritiert mich jetzt ein wenig, da ich viele Behinderte kenne, die die gleiche Behinderung haben wie ich, mind. 5-10 Jahre jünger sind und schon seit Jahren eine EM-Rente beziehen, Sie haben garantiert keine 20 Jahre gearbeitet. Wie kann eine Behinderung da eher hinderlich sein? Vielen Dank nochmals im Voraus für Eure Geduld :-) Lg floh
RFn am 01.02.2011 | 12:42
Es konnt nicht darauf an, was die Anderen haben, sondern nur die individuellen Verhältnisse jedes Versicherten. Deshalb sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, dort kann auf Ihre Daten zurückgegriffen werden. Die Erfüllung der Wartezeiten ist in einer Rentenauskunft dargestellt, die Sie bei Ihrer RV anfordern müssen. Wichtig der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung. Die Regelung mit den 20 Jahren Beitragszeiten betrifft vereinfacht gesagt Personen, die seit Geburt behindert und damit erwerbsunfähig sind oder Personen, die vor der Erfüllung von 60 Monaten beitragszeit EM wurden. Diese Personen können mit 20 Jahren/240 Kalendermonaten Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) eine EM-Rente beantragen. Aber wie gesagt, eine A.u.B.-Stelle kann Ihnen das Ganze anhand Ihrer Versicherungsdaten konkret sagen.
W*lfgangam 30.01.2011 | 20:53
Floh schrieb

Hallo liebe Forenteilnehmer,

vielen Dank für die Antworten!!! Aber leider verstehe ich einige Sachen nicht.

Wer nicht, wenn nicht schwerbehindert, sind nach Jahren langer Arbeit kaputt und können irgendwann nicht mehr. Schon gar nicht in Vollzeit.

Also ich kann es mit der Gehbehinderung und nach Krebs nicht mehr.

Sicherlich Unfallopfer mit

Also lt. Renteninfo von Januar 10 habe ich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt.

Ich bin seither auch noch in Arbeit mit 6 Std. täglich. Die Arbeitszeit musste ich nach der Krebserkrankung damals von 8 auf 6 reduzieren, weil es nicht mehr körperlich ging.

20 Jahre? Hm, mit Ausbildung, ABM, Arbeitstellen könnten es jetzt 20 Jahre sein. Wo genau in der Info kann ich ersehen, wieviele Monate es insgesamt sind, die ich gearbeitet habe?

Das mit den 20 Jahren irritiert mich jetzt ein wenig, da ich viele Behinderte kenne, die die gleiche Behinderung haben wie ich, mind. 5-10 Jahre jünger sind und schon seit Jahren eine EM-Rente beziehen, Sie haben garantiert keine 20 Jahre gearbeitet.

Wie kann eine Behinderung da eher hinderlich sein?

Vielen Dank nochmals im Voraus für Eure Geduld :-)

Lg

floh

Hallo Floh, Nein, die Abschläge bei Rentenbeginn 60 und früher sind in diesem Betrag schon abgezogen. Was noch weggeht, sind gut 10 % KV/PV-Beiträge, dann haben Sie den Netto-Betrag der Rente. Höher, als der bisherige Betrag - eher unwahrscheinlich, da bis 60 die Zeit hochgerechnet wird/ist und dafür der Durchschnittswert aller vorangegangenen Zeiten zugrunde gelegt wird ...es sei denn, Sie sind die ersten Jahrzehnte nur 1/4Tags beschäftigt gewesen, dann geht die EM-Rente natürlich für die letzten bisher nicht erfassten Monate wegen halbtags noch 10 EUR nach oben. Auch ab 61 Geborene haben weiterhin einen Anspruch auf eine teilweise EM - bei den Jüngeren gibt es aber eben diesen 'Berufsschutz' nicht mehr. Mehr lesen Sie allgemein dazu hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Gruß w. PS: Die Schwerbehinderteneigenschaft ist für eine EM-Rente nicht von Bedeutung ...eher hinderlich, da der Versicherungsfall der EM damit schon lange eingetreten sein kann (und dann die Versicherungszeiten DAVOR nicht ausreichen, für die EM-Rente). Für eine Altersrente sieht es da anders aus, wenn zum RentenBEGINN die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.
-_-am 30.01.2011 | 22:53
W*lfgang schrieb

Hallo Floh,

Nein, die Abschläge bei Rentenbeginn 60 und früher sind in diesem Betrag schon abgezogen. Was noch weggeht, sind gut 10 % KV/PV-Beiträge, dann haben Sie den Netto-Betrag der Rente.

Höher, als der bisherige Betrag - eher unwahrscheinlich, da bis 60 die Zeit hochgerechnet wird/ist und dafür der Durchschnittswert aller vorangegangenen Zeiten zugrunde gelegt wird ...es sei denn, Sie sind die ersten Jahrzehnte nur 1/4Tags beschäftigt gewesen, dann geht die EM-Rente natürlich für die letzten bisher nicht erfassten Monate wegen halbtags noch 10 EUR nach oben.

Auch ab 61 Geborene haben weiterhin einen Anspruch auf eine teilweise EM - bei den Jüngeren gibt es aber eben diesen 'Berufsschutz' nicht mehr. Mehr lesen Sie allgemein dazu hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html?nn=85096

Gruß

w.

PS: Die Schwerbehinderteneigenschaft ist für eine EM-Rente nicht von Bedeutung ...eher hinderlich, da der Versicherungsfall der EM damit schon lange eingetreten sein kann (und dann die Versicherungszeiten DAVOR nicht ausreichen, für die EM-Rente). Für eine Altersrente sieht es da anders aus, wenn zum RentenBEGINN die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.

:P Jedoch: Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026