Hallo Floh,
die in der Renteninformation angegebenen Beträge sind grundsätzlich Bruttorentenbeträge, da dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt ist, ob der Betreffende gesetzlich oder ggf. privat krankenversichert ist.
Bei einem gesetzlich krankenversicherem Rentenempfänger werden zur Zeit insgesamt ca. 10 % Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente in Abzug gebracht.
Der Minderungsbetrag von 10,8 % wegen des früheren Rentenbeginns ist in dem Bruttobetrag bereits berücksichtigt.
Auch nach 1961 Geborene haben einen Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Im Rahmen eines Antrages genießen die Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, jedoch Berufsschutz. Das bedeutet, dass Personen, die als Facharbeiter einzustufen sind, nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können.
Für Personen, die von Geburt an eine Behinderung haben, gibt es die Möglichkeit, nach 20 jähriger Beitragszahlung eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.