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Experten-Antwort

Renteninformation

von Wolle14.01.2020 | 18:23
62 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich meine Oma pflege und dafür vom Staat Rentenbeiträge bezahlt erhalte, kriege ich dann eine Renteninformation oder Meldung, wo das alles schriftlich festgehalten wird? Oma hat PG 3 und ich tue das ganze 14 Wochenstunden nicht gewerbsmäßig. Gleichzeitig habe ich Grundsicherung bei Erwerbsminderung ohne Leistungen der DRV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolle,

die Deutsche Rentenversicherung verschickt eine persönliche Renteninformation einmal im Jahr an Arbeitnehmer und Selbstständige, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Für das abgelaufene Jahr der Pflegetätigkeit erhalten Sie von der Pflegekasse eine Bescheinigung über das der Rentenversicherung gemeldete Entgelt und die gezahlten Rentenbeiträge. Diese Bescheinigung wird von der Pflegekasse regelmäßig erst im April/Mai versandt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 14.01.2020 | 19:25
Hallo Wolle, eine Renteninformation/neue Rentenhöhe erhalten Sie jährlich, ergänzt um die Rentenzeiten des abgelaufenen Jahres - sofern Sie bereits 5 Beitragsjahre in der DRV zurückgelegt haben und mind. 27 Jahre alt sind. Beides zusammen muss passen! Außerdem erhalten Sie auch von der Pflegekasse für das abgelaufene Jahr der Pflegetätigkeit eine Bescheinigung über das der DRV dafür gemeldete Entgelt und die quasi für Sie gezahlten Rentenbeiträge. Diese Bescheinigung kommt aber regelmäßig erst im April/Mai. Ob Sie allerdings mit den Zeiten der Pflegetätigkeit und den daraus/zusätzlich erworbenen Rentenansprüchen jemals aus der Grundsicherung herausfallen würden und die spätere Altersrente zum Lebensunterhalt ausreichen würde? ...nun, steht in den Sternen und was sich der Gesetzgeber bis dahin noch einfallen lässt. Für Spekulationen ist es in Ihrem Alter viel zu früh. Den gegenwärtigen Stand (was könnte ich mal an Rente bekommen, bleibt mir mehr als Grundsicherung?) können Sie sich aber in der nächsten Beratungsstelle vor Ort erklären lassen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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