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Experten-Antwort

Renteninformation

von Pete11.01.2023 | 22:57
257 Ansichten
5 Antworten
Guten Abend, um das erste Mal seine Renteninformation zu erhalten muss man ja 5 Jahre Beitragszeiten haben und mindestens 27 Jahre sein soweit ich weiß. Zählen zu diesen 5 Jahren auch Ausbildungssuche, Arbeitslosengeld und nicht versicherungspflichtige Tätigkeiten? Ich freue mich auf eine Antwort. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2023 | 10:59

Hallo Pete,

den Ausführungen von "Klugpuper" können wir uns anschließen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 12.01.2023 | 06:24
Alg I zählt, Minijob auch (ggf. nur anteilig), Ausbildungssuche zählt nicht als Beitragszeit. Man kann jederzeit eine Rentenauskunft anfordern. Wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist, bekommt man statt der Rentenauskunft eine Wartezeitauskunft zugeschickt. (Ist ähnlich, nur ohne Rentenhöhen.)
Peteam 12.01.2023 | 09:15
Kann msn auch anrufen und fragen, wie viele Monate noch fehlen oder müssten die das erst berechnen?
Paulam 12.01.2023 | 09:28
Hallo Pete, aufgrund des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte dazu erteilt. MfG
Telefonam 13.01.2023 | 07:54
Paul schrieb

Hallo Pete,

aufgrund des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte dazu erteilt.

MfG

Falsch. Machen Sie einen telefonischen Beratungstermin und Sie können die Informationen auch am Telefon erhalten. Mit etwas Glück haben Sie sogar sofort jemanden am Servicetelefon der Rentenversicherung, der von Ihnen zur Identifizierung persönliche Daten abgleicht und Ihnen auch direkt die benötigten Informationen nennt und/oder Ihnen direkt eine schriftliche Auskunft zukommen lässt.
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