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Experten-Antwort

Renteninformation

von Dirk05.04.2023 | 17:29
110 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Fachleute, habe mal wieder die Renteninformation erhalten und benötige Hilfe ;-) Die Höhe der künftigen Rente würde nach heutigen Stand die Summe xx,xx entsprechen, was heißt das ich dort halt bei vorzeitiger Rente die entsprechenden Prozente 0,3%/Monat abziehen muss, richtig? Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird mit der Summe xx,xx angegeben. Ist der dort angegebene Betrag dann die tatsächliche Bruttorente, bei voller Erwerbsunfähigkeit, oder wird diese auch noch prozentual gekürzt ? Danke ! LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk,

wissenswertes zur Renteninformation können Sie auch aus der Broschüre zur Renteninformation entnehmen. Diese können Sie auf der homepage Ihres Rentenversicherungsträgers abrufen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Von Didiam 05.04.2023 | 18:25
Ihre Rente ist so gering das es egal ist. xx,xx bedeutet ja höchstens 99,99 €
Mikeam 05.04.2023 | 19:57
Und einfach 0,3 % pro Monat bei dem ausgewiesenen Altersrenten-Betrag abziehen, geht auch nicht. Hier fehlen ja dann auch zusätzlich weitere Jahre deiner Einzahlung.
Steuerexperteam 05.04.2023 | 19:56
In dem Betrag, der als Erwerbsminderungsrente ausgewiesen ist, ist der 10,8-prozentige Abschlag bereits enthalten. Bei Auszahlung gehen dann nur noch Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Wenn du eine genaue Prognose haben willst, kannst du auch die Rentenversicherung befragen, aber auch nur, wenn es wirklich akut ist.
Dirkam 05.04.2023 | 21:42
Danke !!!
W°lfgangam 05.04.2023 | 21:42
Ergänzend: Wenn @Mike vom max. Betrag aus der Renten-Info ausgeht (Regelaltersgrenze 67?) fehlen für 4 Jahre die Beiträge/EP. Pro dann nicht erarbeiteten 10.000 € zieht er rd. 9 € vom höchsten Rentenbetrag ab. Beispiel: bei Durchschnittseinkommen von rd. 43.000 @ fehlen für 4 Jahre 'Nichtarbeit' rd. 150 €, DANN der Abschlag auf die geringere Rente, dann noch KV/PV (rd. 11 %) abgezogen ...so kommt man dem Auszahlungszahlung aktuell ziemlich nahe ...ggf. werden noch Steuern fällig *g Andererseits gibt es auch Rentenhöhenrechner, hier von der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… !!! Beachten/für die abgefragte Dateneingabe, dass das Einkommen in den letzten 5 Jahren keine außerordentlichen Schwankungen hatte - bloße Tarifanpassungen sind unbedeutend, Steigerung der Entgeltgruppe wie auch Arbeitszeitveränderung können da schon deutlichen Einfluss auf das künftige Ergebnis/Hochrechnung der Rente haben ...dann rechnet der Rechner 'nicht richtig' hoch bis Tag Rentenbeginn. It's so easy, wenn man sich mal ein paar Std. Zeit nimmt + die Rentenberechnung in Ihrer Einfachheit begreift ...zumindest die simplen Durchschnittsfälle ;-) Andererseits latscht man in die nächste Beratungsstelle und lässt sich für umsonst eine Probeberechnung machen, alternativ bei einem privaten Rentenberater gegen Bares. Gruß w.
Miffyam 06.04.2023 | 12:14
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Und einfach 0,3 % pro Monat bei dem ausgewiesenen Altersrenten-Betrag abziehen, geht auch nicht. Hier fehlen ja dann auch zusätzlich weitere Jahre deiner Einzahlung.
Ergänzend: Wenn @Mike vom max. Betrag aus der Renten-Info ausgeht (Regelaltersgrenze 67?) fehlen für 4 Jahre die Beiträge/EP. Pro dann nicht erarbeiteten 10.000 € zieht er rd. 9 € vom höchsten Rentenbetrag ab. Beispiel: bei Durchschnittseinkommen von rd. 43.000 @ fehlen für 4 Jahre 'Nichtarbeit' rd. 150 €, DANN der Abschlag auf die geringere Rente, dann noch KV/PV (rd. 11 %) abgezogen ...so kommt man dem Auszahlungszahlung aktuell ziemlich nahe ...ggf. werden noch Steuern fällig *g Andererseits gibt es auch Rentenhöhenrechner, hier von der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… !!! Beachten/für die abgefragte Dateneingabe, dass das Einkommen in den letzten 5 Jahren keine außerordentlichen Schwankungen hatte - bloße Tarifanpassungen sind unbedeutend, Steigerung der Entgeltgruppe wie auch Arbeitszeitveränderung können da schon deutlichen Einfluss auf das künftige Ergebnis/Hochrechnung der Rente haben ...dann rechnet der Rechner 'nicht richtig' hoch bis Tag Rentenbeginn. It's so easy, wenn man sich mal ein paar Std. Zeit nimmt + die Rentenberechnung in Ihrer Einfachheit begreift ...zumindest die simplen Durchschnittsfälle ;-) Andererseits latscht man in die nächste Beratungsstelle und lässt sich für umsonst eine Probeberechnung machen, alternativ bei einem privaten Rentenberater gegen Bares. Gruß w.
Danke, ich möchte mit 62 in die Schwerbehindertenrente gehen. Es fehlen mir also laut der Berechnung 250 € Rente wegen weniger Einzahlung und dann noch 10,8 % Abschlag. Ein teurer Spaß ist das.
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