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Renteninformation

von Hans27.11.2007 | 09:35
1629 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, im Sternratgeber steht unter anderem: Arbeinehmer,die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt haben,können weiterhin ab 63 Jahren die volle Rente beziehen. Frage:Ist das so richtig ? Gilt das auch für Männer Geburtsjahr 1946 ?

10 Antworten

Schwarzwälderam 27.11.2007 | 09:49
Nein das ist nicht richtig. Die Regelung mit 45 Pflichtbeitragsjahren wirkt sich nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also mit 65 aus. Dies gilt aber auch erst ab Geburtsjahrgang 1947. Sie können mit Jahrgang 1946 sowieso mit 65 ohne Kürzung in Rente. Bei 63 hätten Sie eine Kürzung von 7,2% (ohne Vorliegen von Schwerbehinderung oder BU/EU), unabhängig ob sie 35, 45 oder mehr Jahre zu diesem Zeitpunkt haben.
Schwarzwälderam 27.11.2007 | 11:17
Na selbstverständlich ist die Regelung auf Jahrgänge "beschränkt". Dadurch das sie erst 2012 beginnt, kann sie nur Jahrgänge 1947 oder jünger betreffen, weil ältere Jahrgänge dann bereits 65 sind. Ist das keine "Beschränkung"??? Außerdem beantwortet das die Frage, die gestellt wurde nicht wirklich, oder?
Rentenüberprüferam 27.11.2007 | 13:27
Ihre Aussage: "...unabhängig ob sie 35, 45 oder mehr Jahre zu diesem Zeitpunkt haben." ist so nicht korrekt. Die Erfüllung der Voraussetzung von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeit ist Bedingung für die Altersrente für langjährig Versicherte. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Person diese Rente zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen. Mehr als 35 Jahre hingegen spielen keine Rolle.
Schwarzwälderam 27.11.2007 | 13:40
Was ist daran nicht korrekt??? Ich habe geschrieben "ob sie 35, 45 oder mehr Jahre haben..." also mindestens 35 jahre, oder? Also das die Experten nich richtig lesen können hab ich ja schon gemerkt, nun auch noch Sie? ;o)
Schwarzwälderam 27.11.2007 | 14:17
So ein Blödsinn. Ist das hier ein Deutsch Forum oder was? Es ist eine Aufzählung mit einer Mindestvoraussetzung von 35, 45 oder mehr Jahren, aber nicht weniger. Über was für einen Scheiß man sich hier aufregen kann...
Rentenüberprüferam 27.11.2007 | 14:04
User Schwarzwälder, Sie haben geschrieben "...unabhängig, ob Sie 35 .. Nach Lesart der deutschen Sprache bedeutet dies, das es egal ist, ob ich Sie habe oder nicht, eben unabhängig von dieser Zahl. Aber das ist so nicht korrekt.
Rosannaam 27.11.2007 | 15:38
Sehe auch nichts Missverständliches bei Ihrer Aussage. Mindestvoraussetzung 35 Jahre, ODER 45 ODER mehr! Was gibt´s daran auszusetzen? Ist doch korrekt.
Mam 27.11.2007 | 15:30
Also ich verstehe Ihre Aussage und kann darin auch keinen Fehler entdecken. Auch nicht nach "Lesart der deutschen Sprache", da ja eindeutig 35 Jahre als Untergrenze genannt wurde :-) Mit dem Rentenüberprüfer lohnt sich so eine "Diskussion" nicht, er ist einfach viel zu überzeugt von sich/seinem Standpunkt, als dass er Ihnen nachträglich Recht geben würde :-)
?-?am 27.11.2007 | 16:52
bei uns nennt man solche Personen "Korinthenkacker"
Schwarzwälderam 28.11.2007 | 07:37
Prima, das man trotz "lesart" der deutschen Sprache hier verstanden wird ;o)
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