Hallo Boris,
am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Rentenversicherungsträger anrufen und nachfragen, ob die Entgeltmeldung für 2015 im Versicherungskonto enthalten ist.
Dann können Sie auch gleich klären, ob Sie die Rentenauskunft gleich zugesandt bekommen können oder ob noch eine schriftliche Anforderung Ihrerseits erforderlich ist.
Ja, ich meinte die Rentenauskunft, verwechsle die zwei Dokumente immer im Namen.
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