Hallo Frau U.,
eine Renteninformation enthält nur die Auskünfte zu einer möglichen Regelaltersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich einfach mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und eine Rentenauskunft für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Mit dieser Rentenauskunft erhalten Sie dann auch alle Angaben zu genau dieser Rentenart.
Bitte beachten Sie jedoch noch folgendes:
Die Rentenauskunft ist kein verbindlicher Rentenbescheid und die darin errechneten Rentenbeträge stellen nicht zwingend die tatsächliche Rentenhöhe zum späteren Rentenbeginn dar. Die Rentenauskunft kann daher nur als " Richtwert" angesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung