Hallo Sybille2021,
bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre im Falle einer Erwerbsminderung.
Es zählt insbesondere die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter.
Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Somit kann es aktuell noch sein, dass der Durchschnittswert Ihrer bisher zurückgelegten Zeiten deutlich niedriger ist, als der Durchschnitt, der für die Hochrechnung der Regelaltersrente hinzugezogen wird.