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Experten-Antwort

Renteninformation: zu niedrige Erwerbsminderungsrente

von Sybille202104.03.2021 | 13:06
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13 Antworten

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Liebes Forum, liebe Experten, ich bin noch recht jung und Vollzeit berufstätig, dennoch versuche ich, meine Renteninformation zu verstehen und bin bei der Berechnung meiner potentiellen Erwerbsminderungsrente trotz umfassender Recherche etwas ratlos. Ich habe bislang erst sieben Entgeltpunkte erworben und im den vergangenen vier Jahren pro Jahr immer etwa 1,2-1,4 dazu verdient. Aufgrund eines späten Berufseinstiegs (langes Studium) nehmen meine Punkte jetzt also erst richtig Fahrt auf. Bislang wird meine zu erwartende Rente auf 1200€ "prognostiziert" (das wird sich wegen meines nun sicheren Jobs noch etwas nach oben korrigieren). Meine potentielle Erwerbsminderungsrente wird aber auf nur knapp über €500, also weniger als 50% dessen angegeben. Renteninformationen von Bekannten mit sehr ähnlichen Erwerbsbiografien und "Punkteständen" geben die zu erwartende Erwerbsminderungsrente genauso wie von mir konsultierte Onlinerechner immer um die 1000€ an, wenn der potentielle Rentenanspruch um die 1200/1300€ liegt. Ich kann mir diese Diskrepanz beim besten Willen nicht erklären. Vielleicht kann hier jemand mir einen Hinweis geben und etwas Licht ins Dunkel bringen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sybille2021,

bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre im Falle einer Erwerbsminderung.

Es zählt insbesondere die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter.

Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Somit kann es aktuell noch sein, dass der Durchschnittswert Ihrer bisher zurückgelegten Zeiten deutlich niedriger ist, als der Durchschnitt, der für die Hochrechnung der Regelaltersrente hinzugezogen wird.

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12 Antworten

Sybille 2021am 04.03.2021 | 13:13
Vielleicht noch zur Ergänzung, ich habe bereits weit mehr als fünf Beitragsjahre, da ich auch neben dem Studium gearbeitet habe. Herzlichen Dank schon einmal!
Valzuunam 04.03.2021 | 13:35
Vereinfacht: Für die EM-Rente erfolgt die Hochrechnung mit einem Durchschnitt der bisherigen -ab dem 17. Lj.- zurückgelegten Zeiten. (Hoch)Schulzeiten fallen bis zu einem gewissen Grad über und unter dem Bruchstrich raus. Dies ist in der tatsächlichen Rentenberechnung so vorgesehen. Bei der -fiktiv- hochgerechneten Altersrente steck eine andere Mechanik dahinter: dort werden konsequent nur die letzten fünf Jahre hochgerechnet. Zurück zur Erwerbsminderungsrente: Die wichtigste Frage lautet also: Sind die Schul- und Studienzeiten bereits in Ihrem Versicherungskonto gespeichert? Andernfalls ziehen diese den Durchschnitt erheblich nach unten: Wenn Sie ab 17. nämlich z.B. 5 Jahre studiert haben (ohne das die DRV davon weiß) und fünf Jahre gearbeitet haben ist der Durchschnitt eben nur 1/2 der (in den letzten Jahren) tatsächlich erarbeitet Entgeltpunkte. Bei einer langen Hochrechnungszeit (da noch jung) hat das erhebliche Auswirkungen. Natürlich passiert dass in abgeschwächter Form unvermeidbar auch, wenn Sie länger als die anrechenbaren 7 Jahre studiert haben. Die Arbeit während des Studiums kann den Effekt natürlich abschwächen, wie stark hängt davon wieviel Sie in dieser Zeit tatsächlich (beitragspflichtig) verdienst haben. Niedrige Beiträge sind besser als keine Beträge, ziehen aber den Gesamtdurchschnitt dennoch nach unten. Um sich dieses Zusammenspiel mal genau vor Augen zu führen: Die Berechnungsanlagen anfordern und entweder selbst verstehen oder von einem Fachmann erläutern lassen. P.S. Schul- und Studienzeiten werden nicht automatisch gemeldet, sondern müssen von Ihnen angegeben und nachgewiesen werden.
Sybille2021am 04.03.2021 | 14:43
Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen. Bei der Hotline der DRV hatte ich explizit nachgefragt, ob diese Diskrepanz durch meine bislang noch nicht eingereichten Studienzeiten entstanden sein könnte - das war verneint worden. Aber wenn es wirklich daran liegen könnte, wäre das Rätsel ja nun doch gelöst. Ich werde es einmal versuchen :)
Auch soam 11.03.2021 | 18:54
Bei mir ist es auch so. Berechnete Erwerbminderungsrente liegt extrem unter der eventuellen Altersrente (ca 50% davon). In meinem Fall erkläre ich es mir mit den Jobs neben dem Studium. Etliche Monate versicherungspflichtig gearbeitet, aber halt nur knapp über Minijob Niveau. Das reißt den Schnitt extrem runter. Leider. Dazu noch 3 Jahre Ausbildung. Das wird zwar glaube ich mit 1 Rentenpunkt angesetzt, also viel mehr, als man eingezahlt hat, aber auch das kann den Schnitt noch extrem runterreißen.
Schadeam 12.03.2021 | 09:21
No risk, no fun.... Im Ernst: wer soll einem jungen Menschen (Anfang zu studieren) sagen können ob der Minijob mit oder ohne Beitrag in irgendeiner Konstellation in den nächsten 45 Jahren bis zur Rente sich positiv oder negativ auswirkt. Da gibt es derartig viele Szenarien.....
Janam 12.03.2021 | 09:09
Guten Tag, verstehe ich es richtig, dass durch den Minijob der Schnitt/Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten "nach unten gezogen wird". Ich beginne nächsten Monat eine geringfügige Beschäftigung neben dem Studium und überlege, ob ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen soll. Der Nachteil wäre das man keine Pflichtbeitragszeiten sammelt. Würde man also z. Bsp. ein Jahr nach Aufnahme einer Vollzeitstelle erwerbsgemindert werden gäbe es keine Erwerbsminderungsrente, da die 5 Jahre nicht erfüllt wären. Aber wenn ich diesen Fall lese, frage ich mich, ob durch den Minijob der Schnitt nach unten gezogen wird. Kurz&Knapp deshalb die Frage: Wenn man nach 5 Jahren Vollzeitbeschäftigung erwerbsgemindert wäre, kann sich dann die vorherige geringfügige Beschäftigung negativer auswirken auf die Rentenhöhe als wenn man sich von der Rentenversicherung befreien lassen würde oder kann man sich nicht schlechter stellen?
Valzuunam 12.03.2021 | 09:52
"nichts" wirkt sich auf den Durchschnitt typischerweise (noch) negativer aus als "wenig.
Modi1969am 14.03.2021 | 09:58
Hallo, bedenken Sie auch das Eichhörnchen-Prinzip: jeder Monat zählt -auch für die 45 Jahre oder eine eigenständige Riesterberechtigung. Natürlich wirken sich die Kleinstbeiträge aus der Minijobzeit audf den Durchschnitt aller Beiträge aus. Wenn Sie aber z.B. nach 5 Minijobzeiten nur noch BBG-Beiträge zahlen, rutscht der Dämpfungseffekt immer weiter nach Hinten hinter dem Komma. Mir wären die 12 Pflichtbeiträge per Anno auf jeden Fall lieber als ein um z.B.3 Tausendstel höherer Schnitt aller Beiträge, was dann schlimmstenfalls einige Euro kostet. Auch wichtig -Konto klären, damit die Rentenauskünfte bzw. Renteninfos auch aus dem ganzen relevanten Versicherungsleben gerechnet werden. Dann verschwinden i.d.R. auch die beschriebenen Zahlbetragsdifferenzen in den meisten Fällen.. Weitergehende Infos hierzu gerne in den Beatungsstellen der DRV (wenn auch derzeit nicht in Präsenz..)
Auch soam 17.03.2021 | 20:40
An Jan, Ich würde auch im Nachhinein immer erstmal davon ausgehen, dass man gesund bleibt. Die meisten Krankheiten treten erst im etwas höheren Alter auf, dann sind die niedrigen Studenten Minijob Einzahlungen ausgeglichen. In meinem Fall ist Teil des Problems ein langer Auslandsaufenthalt. In den Jahren habe ich im Ausland in deren Rentenversicherung eingezahlt. Da diese Jahre in D fehlen, machen die niedrigen Einzahlungen als Student einen großen zeitlichen Anteil aus. Da ich mich jetzt mit einer Erwerbsminderungsrente beschäftigen muss, ärgert mich das etwas. Das ist aber eher ein Sonderfall und bei der ursprünglichen Fragestellerin wird es sich irgendwann ausgeglichen haben und/oder sie benötigt hoffentlich ohnehin nie eine Erwerbsminderungrente
W°lfgangam 18.03.2021 | 19:25
Zitat von Auch so anzeigenausblenden
Hallo Auch so, wenn es in der EU oder DRV-Abkommensstaat gewesen ist, füllen auch diese Zeiten Ihr dtsch. Rentenkonto zeitmäßig auf = keine Lücken = mitzählbar für die Wartezeiten = bessere Gesamtleistungsbewertung = bessere EP/Bewertung für die EM-Rente bei der Zurechnungszeit. Vielleicht mal eine Kontenklärung machen, um dann diese Zeiten in den dtsch. Versicherungsverlauf einzubinden ...dann sieht die EM-Rente schon etwas freundlicher aus. Gruß w.
Auch soam 19.03.2021 | 09:53
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
In meinem Fall ist Teil des Problems ein langer Auslandsaufenthalt. In den Jahren habe ich im Ausland in deren Rentenversicherung eingezahlt. Da diese Jahre in D fehlen,
Hallo Auch so, wenn es in der EU oder DRV-Abkommensstaat gewesen ist, füllen auch diese Zeiten Ihr dtsch. Rentenkonto zeitmäßig auf = keine Lücken = mitzählbar für die Wartezeiten = bessere Gesamtleistungsbewertung = bessere EP/Bewertung für die EM-Rente bei der Zurechnungszeit. Vielleicht mal eine Kontenklärung machen, um dann diese Zeiten in den dtsch. Versicherungsverlauf einzubinden ...dann sieht die EM-Rente schon etwas freundlicher aus. Gruß w.
Danke Wolfgang für den Hinweis. Kontoklärung hatte ich bereits gemacht, 8 Jahre in UK zählen als Wartezeit. Irgendwann werde ich auch eine Altersrente aus UK bekommen. Es gibt dort keine Erwerbsminderungsrente (wir haben in Deutschland Vorteile, die wir uns manchmal gar nicht bewusst machen). Die Renten-Einzahlungen in UK sind extrem niedrig, ich glaube nur 5% vom Einkommen, und zählen nicht zu den Rentenpunkten, die man in D sammelt. Es ist aber natürlich ein Sonderfall. Es kann vielleicht auch sein, dass sich die derzeitigen Annahmen in der Renteninfo sich ändern, wenn eine tatsächliche Berechnung gemacht wird, falls ich irgendwann einen Antrag stellen muss.
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