Hallo Laura,
während des Aufenthaltes im Ausland werden Sie keine Zeiten für die deutsche Rentenversicherung erwerben. Sofern Sie im Ausland versicherungspflichtig beschäftigt sind, werden dort Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Die Auswirkung auf die deutsche Rente kann hier anhand der gegebenen Daten nicht erläutert werden. Dies sollten Sie in einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. In diesem Zug könnte auch ggf. eine Kontenklärung durchgeführt werden, damit Ihre Versicherungszeiten aktuell gespeichert sind.
Zu einer privaten Rentenversicherung oder Geldanlage können von der gesetzlichen Rentenversicherung leider keine Beratungen durchgeführt werden.