Ihre Klage wird wohl nur Erfolg haben wenn Sie das Gericht davon überzeugen, dass der Rentenversicherungsträger Ihr Leistungsvermögen falsch eingeschätzt hat oder dass er bei seiner Entscheidung Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen von Ihnen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Wenn Sie Mitglied des VdK sind, sollten sie dessen Dienste in Anspruch nehmen.