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Rentenkonto

von Herbi22.05.2008 | 12:00
1957 Ansichten
12 Antworten
Hallo, in ca. 2 Jahren werde ich AR mit 63 (also 7,2 Abzug). Kontoklärungen sind erfolgt durch die DRV Knappschaft-Bahn-See. Es heisst: Man sollte vorher, vor der Antragstellung, noch durch einen unabhängigen Experten den gesamten Verlauf prüfen lassen. Wer kann da weiterhelfen? Wer weiss eine Adresse eines sehr guten, kompetenten, unabhängigen Experten, Danke

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 23.05.2008 | 09:27

Das bedeutet, dass grundsätzlich ein Tatbestand für eine Anrechnungszeit ( hier: Schulausbildung) vorliegt, nach jetzigem Recht aber die Voraussetzungen für eine Anrechnung nicht erfüllt sind. Bei Schulausbildungen ist dies meist der Fall bei Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

Moderatoren-Antwortam 23.05.2008 | 09:07

Wie Schade schon zutreffend aufgeführt hat, dürfte es kein Problem sein, den Versicherungsverlauf selbst durchzusehen und zu überprüfen, ob sämtliche relevanten Sachverhalte (z. B. Schul- und Berufsausbildungszeiten, Arbeitslosigkeitszeiten, Zeiten der Versicherungspflicht, die Höhe der Bruttoarbeitsentgelte, ...) bereits vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Sollten bei bestimmten Punkten Unklarheiten auftreten, können Sie sich immer noch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe wenden.

10 Antworten

Rutham 22.05.2008 | 12:03
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
-_-am 22.05.2008 | 12:07
Wenn Sie einen Rentenberater oder Rechtsanwalt konsultieren, müssen Sie mit erheblichen Kosten rechnen. Sozialverbände (z. B. VdK) helfen für Mitglieder kostenlos. Das Konto auf Vollständigkeit und Richtigkeit können Sie selbst prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung hilft ebenfalls: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schadeam 22.05.2008 | 13:51
vieles kann jeder, der Zahlen lesen kann, selbst prüfen: Ob die Zeiten und Verdienste im Versicherungskonto mit den Zahlen auf Ihren jährlichen Bescheinigungen oder den alten Versicherungskarten übereinstimmen, das zu kontrollieren sollte machbar sein. Ob Schulzeiten nach dem 17. Lj korrekt aufgeführt, sieht man eigentlich auch (Schule von-bis). Ob, falls man eine Lehre absolviert hat, in der entsprechenden Zeile "Pflichtbeitrag für eine Berufsausbildung" steht, erkennt man ebenso. Und ob etwaige Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten, bzw. bei Frauen die Kinder drinstehen, sieht man auch. Mit diesem Wissen braucht es nur ca 15 bis 30 Minuten um das Konto zu prüfen. Mit dieser Prüfung sind sicherlich 90 % aller Konstellationen abgedeckt. Und dann noch ein freundliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Beratungsstelle, der gleich erfreut ist, wenn Sie ihm sagen, dass Sie Ihre "Zettel" kontrolliert haben, das sollte genügen. Für das Geld, das Sie für die gleiche Prüfung einem privaten Rentenberater in den Hintern schieben, können Sie mehrmals schön essen gehen. Schönen Restfeiertag.
Herbiam 22.05.2008 | 14:21
Herrlich, Danke schön, wertvoller Hinweis, auch allen Anderen einen schönen Restfeiertag
LSam 22.05.2008 | 17:15
Auch ein Klick auf Google-Suche "Rente - Überprüfung" ist hilfreich und kostenfrei, außer Portogebühren.
Schiko.,am 22.05.2008 | 23:42
Ihre erneuter beitrag stimmt genau mit dem verhalten der politker in sachen diäten- erhöhung überein. Wer gab ihnen denn den rat den rentenbescheid über- prüfen zu lassen? Schade hat dies schon treffend dargestellt. MfG.
Herbiam 23.05.2008 | 09:00
Ratschläge, um die "Rentenauskunft" (nicht Rentenbescheid!) überprüfen zu lassen gibt es manchmal in diesbezüglichen TV-Sendungen. mfG und Danke
Herbiam 23.05.2008 | 09:11
Alles klar und Danke, nur noch mal kurze Frage bitte: "Was bedeutet, -Schulausbildung vorgemerkt-? mfG
Herbiam 23.05.2008 | 09:33
Danke schön, und einen schönen Tag Freundliche Grüsse
-_-am 25.05.2008 | 19:42
Schulausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres werden nach meiner Kenntnis überhaupt nicht mehr vorgemerkt. Vielmehr werden Zeiten der Schulausbildung ab 17. Lebensjahr deshalb vorgemerkt, weil über deren Berücksichtigung erst im Leistungsfall zu entscheiden ist.
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