Hallo Herr Schultz,
es findet immer das Recht Anwendung, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt.
Nachträgliche Rechtsänderungen finden keine Berücksichtigung, es sei denn, das Gesetz sieht es ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung