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Experten-Antwort

Rentenkürzung

von Günther30.07.2023 | 07:24
560 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin jahrgang 1947 und nach 48 Berufsjahren in die rente gegangen. da ich erst 63 Jahre war, sind mir 2 rentenjahre abgezogen worden. nun ist die regelung für jahrgänge1947 bei voller rentenzeit dahin gehend geändert worden. kein abzug mehr und volle rente. nur mir wurden die 2 jahre abgezogen. kann ich hier eine änderung noch erreichen? mit freundlichen Grüßen G. Schultz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schultz,
es findet immer das Recht Anwendung, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt.
Nachträgliche Rechtsänderungen finden keine Berücksichtigung, es sei denn, das Gesetz sieht es ausdrücklich vor.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

KSCam 30.07.2023 | 07:49
Nein, da ändert sich nichts mehr für Sie. Und was erzählen Sie dass 2 Jahre abgezogen wurden? Wenn Sie mit 63 gegangen sind, sind alle bezahlten Jahre berücksichtigt wurden. Sie haben zwar vielleicht Abschläge, aber die Bedingungen kannten Sie als Sie damals in Rente gingen
Nicht zu glauben!am 30.07.2023 | 10:23
Träum weiter!
Das Allerletzteam 30.07.2023 | 15:23
mir ging es genau so. Ich hätte über 50 Versicherungsjahre (Arbeitsjahre) DRV gebraucht also wurden mir auch 2 Jahre abgezogen! Träum weiter! Du wirst nie, aber auch gar nie in dem Saftladen, wo Du arbeitest 48 Versicherungsjahre erreichen. Faulheit bildet und die Beamten Tätigkeit ?? macht träge oder dröge ?? und das ohne Beiträge auch arrogant ! Unfreundlicher Gruss Das ist eine Leistung der Politik Minister Hell. spricht ja be 14,6% Inflation und 3,4 % Rentensteigerung, von einer Steigerung, real, werden die Renten um etwa 11% gekürzt. Die DRV ist für nichts verantwortlich!
KSCam 30.07.2023 | 17:53
Dafür dass jemand unsere Gesetze doof findet, ist die DRV nicht verantwortlich und für dieHöhe der Rentenanpassung auch nicht.
Hansam 30.07.2023 | 21:42
Seit 1957-2020 wurden laut Hochrechnung durch VDR/DRV rund 909 Milliarden Euro aus der Rentenkasse für "versicherungsfremde Leistungen" von der Regierung aus der Rentenkasse entnommen. Das ist das Geld, das jedem Rentner (Beitragszahler) zusteht, aber zweckentfremdet von der jeweiligen Regierung ausgegeben wird.! Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, sind im vergangenen Jahr mit ihrem Antrag gescheitert. Der Anteil sank seit 2001 nie unter 42, mitunter kletterte er seither auf bis zu 45 Prozent. Wenn der brave Bürger Geld nehmen würde dass ihm nicht zusteht, wandert er in den Knast. Hoffentlich bekommt die Ampel bei der nächsten Wahl die Quittung.
Maxam 31.07.2023 | 05:05
Zitat von Hans anzeigen
Versicherungsfremde Leistungen Die Rentenversicherungsträger müssen teilweise im Gesetzesauftrag auch Leistungen erbringen, für die sie niemals Rentenbeiträge erhalten hat. Zu solchen "versicherungsfremden" Leistungen zählen insbesondere: Anrechnung von Ersatzzeiten bei der Rente (z.B. Kriegsdienst und Gefangenschaft, politische oder rassisch begründete Verfolgung, Vertreibung und Flucht)), Auffüllbeträge und Zuschläge zu Renten in den neuen Ländern, Wiedergutmachung von Rentennachteilen durch DDR-Unrecht, volle Erwerbsminderungsrenten für Teilerwerbsfähige aufgrund der Arbeitsmarktlage, Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt (keine Gegenfinanzierung aus Beiträgen, weil hier höhere Leistungen gezahlt werden als der Höhe der Beiträge entsprechen), Leistungen nach dem Fremdrentenrecht. Alle diese Leistungen sollen mit dem Bundeszuschuss abgegolten werden. An sich findet hier nur eine Verteilung von Beiträgen innerhalb des Sozialversicherungssystem statt, von der einen in die andere Tasche und da es sich um ein Umlagesystem handelt würden diese Beiträge heute keinen unterscheid machen da dann nur für alle der Beitragssatz niedriger gewesen wäre und nicht die Rente höher.
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