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Zur Experten-Antwort springenHallo Gisela,
für die Rentenbesteuerung wird ein Rentenfreibetrag berücksichtigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 sind grundsätzlich 82% steuerpflichtig. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den 601 Euro um den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente handelt.
Bitte wenden Sie sich bei Steuerfragen an Ihr zuständiges Finanzamt.
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