Hallo Gisela,
für die Rentenbesteuerung wird ein Rentenfreibetrag berücksichtigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 sind grundsätzlich 82% steuerpflichtig. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den 601 Euro um den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente handelt.
Bitte wenden Sie sich bei Steuerfragen an Ihr zuständiges Finanzamt.