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Experten-Antwort

Rentenkürzung

von Gisela 25.03.2024 | 09:03
287 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine gesetzliche Rente von 734,- Euro ab 05.08.2022 bekommen, nach unserer Steuererklärung über Elster wurde die Rente auf 601,- ab 07.2023 gekürzt. Ich habe zwei Wohnungen in Vermietung, wobei die eine Wohnung jetzt wieder als Eigenbedarf benötigt wird, Unsere Mieteinnahme liegt bei ca. 700,- plus Nebenkosten. Ist das überhaupt zulässig eine Altersrente zu kürzen, oder wie kann ich meine erarbeitende Altersrente wieder bekommen, wie benötigen das Geld dringend. Ich bin 70 Jahre alt, Danke für Ihre Antwort. Gisela

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2024 | 11:53

Hallo Gisela,

für die Rentenbesteuerung wird ein Rentenfreibetrag berücksichtigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 sind grundsätzlich 82% steuerpflichtig. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den 601 Euro um den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente handelt.

Bitte wenden Sie sich bei Steuerfragen an Ihr zuständiges Finanzamt.

4 Antworten

Rente am 25.03.2024 | 09:05
Wer hat denn Ihre Rente gekürzt?
Mondkindam 25.03.2024 | 09:17
Bei einer Altersrente wird von Seiten der Rentenversicherung grds. nichts gekürzt, da gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr und hat es auch vorher nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht gegeben . Möglich ist nur eine Einkommensanrechnung auf den Zuschlag für besonders langjährige Versicherte, da dieser einkommensabhängig ist, das ändert sich aber jeweils zum 01.01. eines Jahres. Beziehen Sie evtl. eine Witwenrente? Da wäre das Änderungsdatum 01.07. nachvollziehbar.
Praxisam 25.03.2024 | 09:57
Die eigentliche Altersrente wird nicht gekürzt nur weil Sie Einnahmen haben. Sehr wohl aber der Grundrentenzuschlag, denn der ist einkommensabhängig. Steht aber auch so in dem Bescheid, den Sie erhalten haben. Mit bis ins kleinste Detail dargestellter Berechnung.
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