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Experten-Antwort

Rentenkürzung durch Unfallrente, Witwenrente

von Dieter Klaus05.02.2025 | 11:51
1906 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich hatte einen BG Unfall und bekomme durch die hohe Unfallrente Rentenkürzung in erheblichem Maße. Die derzeitige Maximalrente die man bekommen darf, was völlig unverständlich ist denn ich habe mir meine Rentenpunkte hart erarbeitet, beträgt ca. 3700 €.Nun die Frage, wird die Witwenrente für meine Frau nun nach der Maximalrente berechnet oder nach der Rente die ich Monatlich von der Rentenkasse bekomme? Gruß Dieter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2025 | 14:56

Hallo Dieter Klaus,

 

eine eigene Unfallrente wird grundsätzlich nur auf eine eigene Altersrente angerechnet. Eine Anrechnung einer Unfallrente auf eine Hinterbliebenenrente erfolgt in der Regel nur, wenn es sich hierbei auch um eine Unfallhinterbliebenenrente handelt. Es werden somit stets gleichartige Renten aufeinander angerechnet. Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DaViam 05.02.2025 | 12:24
Hallo, da die Unfallrente nur Ihnen zusteht und nicht der Ehefrau wird die Witwenrente alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. (Ohne Anrechnung der Unfallrente)
§ 93 SGB VIam 05.02.2025 | 13:35
DaVi schrieb

Hallo,

da die Unfallrente nur Ihnen zusteht und nicht der Ehefrau wird die Witwenrente alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. (Ohne Anrechnung der Unfallrente)

Ist der Tod Folge des Unfalls, wird eine Unfallhinterbliebenenrente an die Witwe gezahlt und auf die Witwenrente angerechnet.
Echnatonam 05.02.2025 | 13:38
"Die derzeitige Maximalrente die man bekommen darf, was völlig unverständlich ist denn ich habe mir meine Rentenpunkte hart erarbeitet, beträgt ca. 3700 €." Höre ich da Unzufriedenheit heraus? Gegenfrage: Weshalb sollten Sie als Arbeitsverunfallter zwei volle Renten bekommen, während ein Privatverunfallter nur eine Rente bekommt? Ist doch logisch, dass die Altersrente in einem gewissen Maße schon durch die Unfallrente als abgegolten gilt.
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