Hallo Dieter Klaus,
eine eigene Unfallrente wird grundsätzlich nur auf eine eigene Altersrente angerechnet. Eine Anrechnung einer Unfallrente auf eine Hinterbliebenenrente erfolgt in der Regel nur, wenn es sich hierbei auch um eine Unfallhinterbliebenenrente handelt. Es werden somit stets gleichartige Renten aufeinander angerechnet. Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
da die Unfallrente nur Ihnen zusteht und nicht der Ehefrau wird die Witwenrente alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. (Ohne Anrechnung der Unfallrente)
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