Mieteinnahmen stellen Vermögenseinkommen dar, das nur bei Hinterbliebenenrente nach "neuem Recht" angerechnet wird.
Ist das "alte Hinterbliebenenrecht" anzuwenden, werden Mieteinnahmen nicht angerechnet. Dies ist dann der Fall, wenn der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder der Ehepartner zwar nach 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.
Bei einer Hinterbliebenenrente nach "neuem Recht" werden sowohl die eigene Rente Ihrer Mutter, als auch die Mieteinnahmen angerechnet. Beide Einnahmen zusammen dürfen den Freibetrag (derzeit 1076,86 Euro monatlich) nicht übersteigen.
Berücksichtigt wird dabei das Nettoeinkommen, das durch einen Pauschalabzug ermittelt wird. Bei Mieteinnahmen erfolgt ein Abzug um 25 Prozent, bei der eigenen Rente werden 14 Prozent (bei Beginn der Rente ab 2011) abgezogen.
Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.
Für Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
wird miete mit witwenrente verrechnet
einfach mal bei Google eingeben und Sie bekommen von KI eine ausführliche Antwort!
Ja, Mieteinnahmen können auf die Witwenrente angerechnet werden, wenn der Ehepartner nach dem 1. Januar 2002 verstorben ist (neues Recht). Nach altem Recht (Ehepartner verstarb vor dem 1. Januar 2002) bleiben Mieteinnahmen unberücksichtigt. Bei der Anrechnung wird der Überschuss der Mieteinnahmen über den Freibetrag zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
usw.
Oder man fragt hier im Forum. Denn genau dafür sind solche Foren da.
Übrigens macht die KI Fehler und hat nicht immer recht.
Also erst einmal DANKE an die, die hier hilfreich zur Problemlösung beitragen und mal ein Wort an die, die hier auf KI und unklare Fragen verweisen: KI hab ich selbstverständlich schon befragt, aber da uns ja allen klar ist, dass eine fachliche Auskunft besser von Menschen statt von Maschinen eingeholt werden sollte, hab ich mich getraut, hier einmal meine Frage einzustellen. Mir ist unklar, warum meine Fragestellung unklar ist, ich habe exakte Werte angegeben und bin kein Steuerrechtler - da werden wohl Fragen erlaubt sein, die etwas laienhaft sind, man muss sich ja nicht äußern, wenn es einem nicht passt, wie die Frage formuliert ist oder besteht dazu ein Zwang? Ich werde das mit der Rentenstelle versuchen, schade, dass das Forum ja für solche Fragen gedacht ist, man dann jedoch sehr unschöne Kommentare kassiert, die mit dem Thema rein gar nichts zu tun haben oder?
Hat denn jemand noch eine Antwort auf die Frage, ob der Freibetrag sich auf die Witwenrente PLUS die Mieteinnahmen bezieht oder NUR auf die Mieteinnahmen? Das wäre noch sehr hilfreich. Vielen Dank.
Also erst einmal DANKE an die, die hier hilfreich zur Problemlösung beitragen und mal ein Wort an die, die hier auf KI und unklare Fragen verweisen: KI hab ich selbstverständlich schon befragt, aber da uns ja allen klar ist, dass eine fachliche Auskunft besser von Menschen statt von Maschinen eingeholt werden sollte, hab ich mich getraut, hier einmal meine Frage einzustellen. Mir ist unklar, warum meine Fragestellung unklar ist, ich habe exakte Werte angegeben und bin kein Steuerrechtler - da werden wohl Fragen erlaubt sein, die etwas laienhaft sind, man muss sich ja nicht äußern, wenn es einem nicht passt, wie die Frage formuliert ist oder besteht dazu ein Zwang? Ich werde das mit der Rentenstelle versuchen, schade, dass das Forum ja für solche Fragen gedacht ist, man dann jedoch sehr unschöne Kommentare kassiert, die mit dem Thema rein gar nichts zu tun haben oder?
Hat denn jemand noch eine Antwort auf die Frage, ob der Freibetrag sich auf die Witwenrente PLUS die Mieteinnahmen bezieht oder NUR auf die Mieteinnahmen? Das wäre noch sehr hilfreich. Vielen Dank.
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