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Experten-Antwort

Rentenkürzung wegen langjähriger Versucherung

von Ingrid12.03.2024 | 12:48
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8 Antworten

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Zum 1.1.24 habe ich eine Grundrentenkürzung von der DRV bekommen. Es dreht sich um 2021 ich hätte zu viel Einkommen gehabt. Dem ist nicht so, ich hatte 21 eine Nachzahlung meiner Betriebsrente, die aber die Jahre 2015 bis 21 betrifft. Hier handelt es sich um ein paar Euro im Monat. Was kann ich dafür, dass mein Arbeitgeber die Betriebsrente zu wenig berechnet hat und mir jetzt zu meinen Lasten als Einkommen im 21 zu Lasten gelegt wird. Auch mein Mann ist 21 verstorben, die große Witwenrente wird ebenso als Einkommen bewertet. Nirgendwo bekomme ich eine für mich verständliche Antwort. Egal wo ich anrufe, wird mir gesagt, das Finanzamt hat uns das Einkommen gemeldet Habe ich einen Denkfehler, dass die Nachzahlung nicht zurückgerechnet von 2015 bis 2021 wird. Widerspruch ist eingelegt, muss bis 21.03. nochmals schriftlich begründen. Ein Anwalt für Sozialrecht kostet 240 Euronen, ob sinnvoll oder nicht. An wen kann ich mich evtl. noch wenden. Ich kenne mich was rechtens ist überhaupt nicht aus. Vielen Dank fürs lesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingrid, 

 

inhaltlich kann ich mich den Beiträgen von „Rente“ (12.03.2024 | 13:12) und „Manometer“ (12.03.2024 | 13:29) eigentlich nur anschließen. 

 

Für die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag bekommt Ihr Rentenversicherungsträger Ihre Einkommensdaten von der Finanzverwaltung gemeldet und kann auch nur diese Daten für die Berechnung verwenden. Das ist gesetzlich so geregelt. Wenn Sie also im Jahr 2021 eine Nachzahlung zu Ihrer Betriebsrente erhalten haben, dann ist diese Nachzahlung Bestandteil ihres Einkommens im Jahr 2021, unabhängig davon, ob die Nachzahlung für die Jahre 2015 bis 2021 erfolgte. Hier gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Und Ihr Einkommen des Jahres 2021 ist Grundlage für die Berechnung Ihres Grundrentenzuschlages ab 1. Januar 2024. 

 

Die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag wird jährlich durchgeführt. Es könnte also ab 1. Januar 2025 durchaus wieder ein höherer Grundrentenzuschlag gezahlt werden. Dies ist allerdings dann abhängig von Ihrem Einkommen im Jahr 2022. 


 

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7 Antworten

Renteam 12.03.2024 | 13:12
Es zählt das Zuflussprinzip, die Einkünfte wurde 2021 erzielt, auch wenn sie für 2015 bis 2021 gelten. Die DRV ist an die Daten vom Finanzamt gebunden.
Manometeram 12.03.2024 | 13:29
"Nirgendwo bekomme ich eine für mich verständliche Antwort. Egal wo ich anrufe, wird mir gesagt, das Finanzamt hat uns das Einkommen gemeldet." Aber da haben Sie doch eine verständliche Antwort. Präziser kann man es nicht auf den Punkt bringen.
Königam 12.03.2024 | 14:22
Wenn Sie Probleme mit der Einkommensteuer durch Ihr Finanzamt haben, müssen Sie sich auch an dieses wenden. Hier wäre dann ein Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht von Vorteil. Kostenfrei arbeiten die allerdings nicht für Sie. Die Rentenversicherung wird und kann Ihnen da nicht helfen und ist an die Meldung des Finanzamtes gebunden.
Schadeam 12.03.2024 | 15:08
Einen Trost habe ich für Sie: wahrscheinlich sind die steuerlichen Einkünfte für 2022 wieder geringer und somit werden die "Grundrentenkarten zum 01.01.2025 wieder neu gemischt", d.h. es wird dann erneut geprüft (und zukünftig jährlich solange Sie leben). Es kommt somit eventuell jedes Jahr zum Jahreswechsel ein etwa 14 seitiger Brief deswegen. Ist doch prima, oder?
Renteam 12.03.2024 | 18:44
Es geht automatisch.... und die Beamten / Angestellten der DRV geht der Scheiß auch auf den Sack, bedeutet nur Mehrarbeit. Gerade auch wegen der Widersprüche und für was das alles, für rund 100€ im Monat.
Berateram 13.03.2024 | 08:10
Und auch wenn die Meldung vom Finanzamt ganz offensichtlich fehlerhaft war, muss die Rentenversicherung das so hinnehmen. Beispiel aus der Praxis: Rentnerin (seit den 70er Jahren verheiratet) beschwert sich, dass die Rente um ca. 100 EUR gekürzt wurde. Grund: Der Grundrentenzuschlag ist zum Januar 2024 weggefallen. Eine nähere Prüfung ergibt, dass das Finanzamt im Vorjahr gemeldet hatte, dass sie nicht verheiratet ist. Deshalb wurde im Vorjahr das Einkommen des Ehepartners nicht berücksichtigt und sie bekam den Grundrentenzuschlag. Nachgefragt hat die Rentnerin deswegen nicht, sondern sich still gefreut und die Rentenerhöhung hingenommen. Die neue Meldung war dann aber wieder korrekt (Familienstand: verheiratet) mit der Folge, dass der Zuschlag wieder wegfällt. Ergo: die Rentenversicherung hat ihr im Jahr zuvor aufgrund des Fehlers des Finanzamtes zu viel Rente gezahlt und hat keine Handhabe für eine Korrektur. Das ist gut für die Rentnerin; trotzdem unbefriedigend, weil sie jetzt ja wieder weniger bekommt. Das ist übrigens keine Einzelfall, sondern kommt öfter vor.
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