Hallo "ichhabdamalnefrage",
da eine endgültige Beantwortung Ihrer Frage nur mit Einblick in die beiden Versicherungskonten der Mutter Ihrer Freundin möglich ist, würde ich Ihr eine telefonische Rücksprache beim Rentenversicherungsträger der Hinterbliebenenrente oder, noch besser, den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.
Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie links auf der Startseite dieser Homepage ( Beratung --> Beratungsstellen).