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Rentenkürzung

von Ichhabdamalnefrage22.01.2010 | 10:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, ich hab da mal `ne Frage...! Ich möchte für ca. 3 Tage die Woche über einen Zeitraum von längstens 2 Monate die Mutter einer Freundin mit der Betreuung meines Sohnes in meinem Haushalt beauftragen. Die Frau ist 70 Jahre alt und bezieht Hinterbliebenen - und ich glaube normale Rente. Sie ist auf das Geld nicht angewiesen, doch ich möchte sie trotzdem dafür entlohnen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ab welcher Verdienstgrenze (gibt es überhaupt in einem solchen Fall eine Grenze?) ihre Rente gekürzt und ich ihr damit noch zusätzlich Lauferei bescheren würde (was ich nicht will). Kann mir da jemand weiterhelfen und ein kleines Licht ins Dunkel bringen? Ich wäre sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "ichhabdamalnefrage",

da eine endgültige Beantwortung Ihrer Frage nur mit Einblick in die beiden Versicherungskonten der Mutter Ihrer Freundin möglich ist, würde ich Ihr eine telefonische Rücksprache beim Rentenversicherungsträger der Hinterbliebenenrente oder, noch besser, den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie links auf der Startseite dieser Homepage ( Beratung --> Beratungsstellen).

3 Antworten

Ahaam 22.01.2010 | 11:26
Aus Sicht der ALtersrente hat die Dame keine Anrechnung zu befürchten. Aus Sicht der Witwenrente kommt es darauf an, wie hoch die Altersrente bereits ist. Der aktuelle Freibetrag 'West' liegt bei 718,08 EUR. Erreicht oder überschreitet die eigene netto Altersrente (nach weiterem Abzug von pauschal 3%) den Grenzwert, so wird alles, was über dem Freibetrag liegt zu 40% auf die Witwenrente angerechnet (auch bei Minijob im Privathaushalt, für welchen Sie die Dame im Haushaltsscheckverfahren ggf. anmelden sollten!)
-_-am 22.01.2010 | 11:17
Ihre Frage ist ziemlich komplex. Für Altersrenten gibt es ab 65. Lebensjahr keine Entgeltbegrenzung mehr. Bei Hinterbliebenenrente könnte eine Einkommensanrechnung erfolgen, wenn der Freibetrag durch das anzurechnende Netto-Gesamteinkommen überschritten würde. Der Freibetrag ist dynamisch und liegt z. Zt. bei 718,08 EUR (alte Bundesländer). Die Versichertenrente zählt dabei mit als Einkommen. Bei einem Versicherungsfall des Todes vor 1986 erfolgt keine Einkommensanrechnung. Es kommt also auch darauf an, seit wann die Dame Witwe ist. Ihre Frage kann also mit den vorhandenen Angaben nicht abschließend beantwortet werden. Weitere Infos erhalten Sie ggf. über das Servicetelefon 0800 10004800 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Telefonnummern und Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
tomam 22.01.2010 | 11:33
hallo! wer kann mir helfen.habe erfolgreich meine zweijärige reha umschulung abgeschlossen.bin jetzt 43 habe vor meiner umschulung mein anspruch vom arbeitsamt nicht gebraucht.wenn ich jetzt nicht gleich arbeit bekomme, wer zahlt mir geld und wieviel anspruch habe ich noch an arbeislosenzeit ?
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