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Rentenkürzung

von Horst Klein-Hitpass17.11.2010 | 14:58
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Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ich Ihre neue Fragestellung richtig verstehe, möchten Sie den exakten Betrag der Kürzung erfahren.

Hier im Forum kann ich leider nur auf die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers hinweisen, damit dort in einem persönlichen Gespräch die entsprechenden gezielten Informationen anhand Ihres Rentenversicherungskontos gegeben werden können.

Ich bitte daher an dieser Stelle zu beachten, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Betrag im Jahr 2019 um den hochgerechneten Bruttorentenbetrag handelt, der bei einem Rentenbeginn 01.10.2014 nicht erreicht werden wird, da bei den genannten 1.915,16 Euro davon ausgegangen wird, dass Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze im September 2019 weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sein werden, sie bei einem Rentenbeginn im Jahr 2014 jedoch im Rahmen der Altersteilzeit lediglich bis zum Rentenbeginn beruflich tätig und nur bis dahin ein beitragspflichtiges Entgelt erzielen werden. Zudem werden bei dem für das Jahr 2019 genannten Rentenbetrag keine Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme berücksichtigt.

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1 Antworten

Mensch Hotteam 18.11.2010 | 08:57
Mensch Hotte, wie soll man denn aus diesen mickrigen Angaben, die sie liefern, Ihre Frage eroieren. Der von Ihnen genannte Betrag bezieht sich auf sie Regelaltersrente. Sie nehmen die Rente jedoch früher in Anspruch, daher ist dieser Betrag völlig unrelevant. Weiterhin kennt niemand, ausser Ihnen, Ihr Gehalt. Dies ist äusserst wichtig für Ihre Frage. Dann benötigt man den Stand Ihres aktuellen Rentenanspruchs. Am einfachsten wäre, wenn sie sich mit diesen ganzen Angaben mal auf den Weg in eine Beratungsstelle begeben. Dann kann man Ihre Fragen erschöpfend eroieren.
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