Hallo,
wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dann bleibt der Abschlag von 10,8 % bestehen und wird nicht nochmal erhöht. Die Rentenhöhe bei Wechsel von voller Erwerbsminderungsrente in Altersrente kann aufgrund Bestandsschutz nicht sinken.
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente behält die Hälfte die Sie bereits beziehen, den Abschlag von 10,8%.
Die andere Hälfte die Sie noch nicht beziehen plus ggfs. weiter Pflichtbeiträge die Sie durch Arbeit eingezahlt haben/einzahlen bis Rentenbeginn, werden mit dem Abschlag gekürzt, je nachdem wann sie in Rente gehen. Also zwischen 10,8% und keinem Abschlag bei Schwerbehinderung.
Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder fordern eine Probeberechnung über die zu erwartende Rente zum Zeitpunkt XY bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Diese werden i.d.R. erst zeitnah vor Rentenbeginn erstellt auf Anfrage.