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Experten-Antwort

Rentenkürzung

von ?04.06.2019 | 07:56
105 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, auf dieser Seite habe ich folgende Information gefunden: "Wer 1954 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge – also ohne Rentenkürzung – diese Altersrente erhalten. Und es geht auch noch deutlich früher – dann aber mit Abschlägen. Für 1954er gibt es die Schwerbehindertenrente bereits mit 60 Jahren und acht Monaten – allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. " Eine Verständnisfrage: wenn man davor schon eine teilweise EM Rente bezieht, mit Abschlägen, kommen dann die Kürzungen wie oben noch dazu? Dann bliebe wirklich nicht viel. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dann bleibt der Abschlag von 10,8 % bestehen und wird nicht nochmal erhöht. Die Rentenhöhe bei Wechsel von voller Erwerbsminderungsrente in Altersrente kann aufgrund Bestandsschutz nicht sinken.

Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente behält die Hälfte die Sie bereits beziehen, den Abschlag von 10,8%.

Die andere Hälfte die Sie noch nicht beziehen plus ggfs. weiter Pflichtbeiträge die Sie durch Arbeit eingezahlt haben/einzahlen bis Rentenbeginn, werden mit dem Abschlag gekürzt, je nachdem wann sie in Rente gehen. Also zwischen 10,8% und keinem Abschlag bei Schwerbehinderung.

Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder fordern eine Probeberechnung über die zu erwartende Rente zum Zeitpunkt XY bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Diese werden i.d.R. erst zeitnah vor Rentenbeginn erstellt auf Anfrage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 04.06.2019 | 08:49
nein. Abschläge werden nur einmal gemacht. Wenn aufgrund einer EM-Rente z.B. bereits alle Entgeltpunkte mit einem Abschlag von 10,8 % versehen sind, bleiben diese Abschläge auch bei der Altersrente erhalten. Es werden nicht noch einmal x % abgezogen.
?am 04.06.2019 | 13:19
da fällt mir ein Stein vom Herzen. Danke!
Deutsche Rentenversicherung
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