Hallo Frau Schmieder,
der Abschlag wird immer von dem Zeitpunkt des vorzeitigen Rentenbeginns bis zum maßgebenden Rentenbeginn der jeweiligen Altersrente gerechnet. Wird eine Rente z. B. 10 Monate vor dem regulären Beginn dieser Altersrente in Anspruch genommen, beträgt der Abschlag 3 % (0,3 % x 10 Monate).
Sie geben an, dass Sie mit 64 Jahren und 4 Monaten ohne Abschläge eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Daher geh ich davon aus, dass Sie 1960 geboren sind.
Damit kommen für Sie folgende Konstellationen in Betracht:
1) Regelaltersrente
Anspruch auf Regelaltersrente haben Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 4 Monaten. Diese Rente wird ohne Abschlag gezahlt und kann NICHT vorzeitig in Anspruch genommen werden.
2) Altersrente für langjährig Versicherte
Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 12 % Abschlägen (0,3 % x 40 Monate). Ohne Abschläge kann die Rente nach Vollendung des 66. Lebensjahr und 4 Monaten in Anspruch genommen werden.
3) Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie frühestens nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 4 Monaten mit 10,8 % Abschlägen (0,3 % x 36 Monate). Ohne Abschläge kann die Rente nach Vollendung des 66. Lebensjahr und 4 Monaten in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Für diese Altersrente muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen.
4) Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben Sie frühestens nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Monaten. Diese Rente wird ohne Abschläge gezahlt und kann NICHT vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Zu 1 – 4
Die erforderliche Wartezeit (Mindestversicherungszeit) haben Sie nach Ihren Angaben für jede der genannten Rentenarten erfüllt.
Fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an. Aus dieser gehen die Voraussetzungen und die maßgeblichen Rentenbeginne hervor.
Mit freundlichen Grüßen