Hallo elbfisch,
leider kann ich Ihre Angaben nicht so richtig nachvollziehen. So werden insbesondere keine Entgelte (deren Grundlage ja eine Beitragszahlung ist) im Versicherungsverlauf gekürzt.
Einzige nachvollziehbare Möglichkeit die ich hier sehe ist, dass die Tätigkeit möglicherweise im Beitrittsgebiet ausgeübt wurde. In diesen Fällen wurden im Versicherungsverlauf in der Vergangenheit die Entgelte nach Erhöhung mit der Anlage 10 (Anhebung auf „West-Werte“) angegeben. Die aktuellen Versicherungsverläufe geben hingegen nur noch die tatsächliche beitragspflichtige Einnahme an. Ungeachtet dessen wird die „Hochwertung“ mit der Anlage 10 trotzdem noch in der Rentenberechnung vorgenommen. Insoweit geht hier also nichts verloren.
Im Zweifel können Sie sich jedoch gern auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen. Hier wird das Problem sicher aufgeklärt werden können.