Hallo Tina B.,
auf Ihre Rente ist nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen als Hinzuverdienst anzurechnen. Geld aus einer Schenkung wird nicht angerechnet.
Die Schenkung kann auch nicht dazu führen, dass Ihre Rente wegfällt. Die Schenkung müssen sie daher auch nicht melden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung