Guten Tag,
in den zwei Monaten im Jahr 2010 bleibt die Lücke bestehen, da Sie in der Zeit tatsächlich kein Arbeitslosengeld II bezogen haben.
Die sechs Monate im Jahr 2012 wären keine Beitragszeiten und würden auch als Anrechnungszeiten nicht mit Entgeltpunkten bewertet werden. Inwieweit diese Zeit im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung möglicherweise die Berechnung anderer beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten beeinflussen würde, kann hier nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam