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Rentenleistung

von Tom16.05.2008 | 19:51
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11 Antworten

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Hallo, Ich würde gerne wissen was ist wenn jemand 50% Rente erhält und diese auf volle Rente anerkannt wurde, da es keinen Arbeitsplatz für den jeniegen gibt und er aber inzwischen eine weitere schwerwiegende chronische Erkrankung bekommt, die auch selbst zu einer 100%igen Berentung führen würde. Muss der jeniege das sofort dem Rententräger melden bzw. sagen? Muss er einen neuen Antrag stellen, da es eine andere Krankheit ist? Muss er lediglich bei der Verlängerung angeben, dass nun eben diese Krankheit da ist und die Ärzte angeben bzw. die Unterlagen mitschicken? Oder wie muss der jeniege sich weiter verhalten??? Vielen Dank

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund der hier gemachten Angaben kann Ihre Frage leider seriös nicht benatwortet werden. Weshalb haben Sie eine halbe Rente, die "voll anerkannt wurde"? Verdienen Sie hinzu? Is es eine teilweise EM-Rente bei Berufsunfähigkeit?Ist es eine Arbeitsmarktrente? Wo sehen Sie den Nachteil, Ihre neue Erkrankung anzugeben? Falls es eine Arbeitsmarktrente ist und durch die neue Erkrankung ein weiteres Absinken des Leistungsvermögens auf unter drei Stunden eingetreten ist, so sollten Sie dies selbstverständlich angeben, damit die Rente u.U in eine volle EM-Rente auf Dauer umgewandelt werden kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es spricht nichts dagegen, die Unterlagen für die neue Erkrankung im Sozialgerichtsverfahren vorzulegen. Außerdem können Sie sich auch während des SG-Verfahrens an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und um Überprüfung bitten.

9 Antworten

Schadeam 16.05.2008 | 21:58
Ihr Beispielsfall erhält eine volle Rente und mehr gibt es nicht. Insofern wird er, sobald diese zeitlich ausläuft einen Verlängerungsantrag stellen und in diesem Antrag die Verschlechterungen angeben.
Tomam 16.05.2008 | 22:06
Danke, dann war mein Rechtsempfinden doch richtig. Ich bin momentan vor dem SG mit meinem Rentenverfahren und mein Anwalt riet mir das anzugeben, da es nun dazwischen kam, aber ich lehnte ab, da ich schon drei Gutachten (1 nach §109 SG und zwei Gerichtsgutachten) zu meinen Gunsten habe und das Verfahren nicht noch länger hinziehen lassen will, da es jetzt bei knapp 5 Jahren ist. Viele Grüße
HHam 17.05.2008 | 07:38
Hallo Tom, leider wurde ich im anderen Forum - aus mir unbekannten Gründen - gesperrt. Die Damen dort haben eine etwas einseitige Sicht der Dinge. Aber weiterhin viel Erfolg mit Deiner Sache. HH
Frank Morrisam 17.05.2008 | 07:25
ich wäre schon etweas vorsichtiger. volle Rente ist zwar volle Rente ( vom geld her ) ABER : eine sogenannte Arbeitsmarktrente kann bei Besserung der Arbeitsmarktlage ( was z.Zeit ja der Fall ist ! ) jederzeit wieder aberkannt werden ! Bei einer rein auf medizinischen Gründen beruhenden E_Rente ist dies natürlich nicht der Fall. Also eine Med. Rente ist besser ( sicherrer ) als eine Arbeitsmarktrente + ICH persönlich würde in jedem Falle auf Umwandlung der Arbeitsmarkt-Rente in eine volle m e d i z i n i s c he Renten bestehen und würde dies auch SOFORT dem RV-Träger mitteilen bzw. dieses beantragen !
Tomam 17.05.2008 | 09:18
Hallo, also das Urteil des SG abwarten und dann direkt die DRV anschreiben und denen die Krankheit mitteilen?? Viele Grüße Tom
Schadeam 17.05.2008 | 09:39
aber: auch eine Arbeitsmarktrente wird nicht einfach so entzogen! Sie läuft entweder als Zeitrente aus oder es erfolgt eine Anhörung an den Versicherten. Und in beiden Fällen kann er zu gegebener Zeit die neuen medizinischen Erkenntnisse einreichen. Dass ein Anwalt zur Fortsetzung rät, ist doch klar - der verdient an jedem Schriftsatz, egal ob das Schreiben Sinn macht oder nicht ;-)
Frank Morrisam 17.05.2008 | 10:22
Klar wird eine Arbeitsmarktrente nicht so einfach entzogen, aber eine med. Rente ist eben noch schwieriger zu entziehen bzw. deren Bewilligung einfach abzulehnen.. Das wollte ich damit nur zum Ausdruck bringen. p.s. Die Beurteilungskriterien der RV, ob der Arbeitsmarkt weiter als verschlossen gilt oder nicht, sind sagen wir mal nicht unbedingt nachvollziehbar. z.B. in NRW ist er verschlossen, in Bayern nicht. Da kommt es dann eventuell darauf an, in welchen Bundesland man wohnt, ob man die Arbeitsmarktrente weiter bekommt oder nicht....
Tomam 19.05.2008 | 10:36
Momentan ist das Rentenverfahren vor dem SG anhängig. Es gibt drei Gutachten die besagen, dass ich 3-6 Stunden arbeitsfähig sei und ansonsten nur mit gewissen Anforderung an einen Arbeitsplatz arbeiten könne. Dies beruht auf einer Darmerkrankung und einer OP mit Komplikationen. Die neuerliche Erkrankung ist eine Harnwegserkrankung die die Arbeitsfähigkeit so gegen 0 tendieren lässt. Das heißt nach dem Urteil des SG soll ich dem Rententräger dann die erneute Krankheit mitteilen? Viele Grüße
Tomam 19.05.2008 | 16:36
Würde es nicht das Urteil wieder in weite Ferne verschieben? Da ich glaube, dass das Gericht nun zu einem Urteil kommen wird, nachdem a) schon mal ein Termin anberaumt war dann aber nochmals ein Gutachter eingeschaltet wurde und b) der Rententräger meldet sich bei Gericht nicht mehr
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