Wenn Sie für 50 Jahre Beitragszeiten entrichtet haben, haben Sie mit Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf die (ungeminderte) Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Um jedoch abzuklären, ob die Voraussetzungen in Ihrem konkreten Einzelfall vorliegen, bitten wir Sie, sich mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.