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Rentenminderung

von Püppi 5911.10.2009 | 18:05
1271 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Juli erhielt ich eine Renteninformation. Im September erneut, mit einer niedrigen Renteninfo, weil meine Weiterbildungen während der Arbeitslosigkeit "Fachschulausbildungen" waren. Ich habe die mir gebotenen Weiterbildungen gemacht, weil ich dann bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte. Das Arbeitsamt hat für mich in dieser Zeit Rentenbeiträge überwiesen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Bewertung der Ausbildungszeiten hat sich geändert. Bei Rentenbeginn von 2005 bis 2009 wurde der Wert schrittweise verringert. Von beruflichen Ausbildungen wie Lehre und Fachschulausbildungen erfahren insgesamt nur mehr 36 Kalendermonate eine höhere Bewertung.

7 Antworten

P. Opelam 11.10.2009 | 18:45
Wie schön für Sie! Haben Sie auch eine Frage?
Betrug ???am 12.10.2009 | 14:09
Hallo Püppi59, mit der neuen Berechnung nach dem die Berufliche Ausbildung durch das Arbeitsamt nachgewiesen wurde, hat sich die zu erwartende Rente nach unten vermindert. Jetzt möchte man denken, die von der Rentenversicherung haben da was falsch gemacht. Ist aber nicht so. Der Gestetzgeber, unsere Bundesregierung, hat das so gewollt ! Insgesamt können Zeiten der berufl. Ausbildung von insgesamt 3 Jahren höher bewertet werden. Dabei wird in folgender Reihenfolge bewertet: 1. Zeiten der Fachschulausbildung , 2. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, 3. Zeiten einer echten Lehre. Die meisten Zeiten einer Forbildung durch die AfA sind Zeiten einer Fachschule und sind damit als erstes höher zu bewerten. Damit fällt die Möglichkeit einer Höherbewertung einer Lehre zum Beginn des berufl. Lebensweg ganz oder teilweise weg. Da die Zeiten des ALG I (mit Fachschule) bereits mit 80 % des damaligen Verdienstes gemeldet werden, bleibt für die mögliche Höherbewertung nichts mehr übrig, da Zeiten der Fachschule nur mit max 75 % des Durchschnitts bewertet werden können. Jedoch können vorangegangene Zeiten der Lehre nicht mehr oder nur noch teilweise höher bewertet werden. Dies alles ergibt in der Regel niedrigere Rentenanwartschaften. Sie sollten sich bei ihrer Regierung hierfür herzlichst bedanken !!! Gruß Das Dezernat
Pueppi59am 12.10.2009 | 16:19
Danke schön, Betrug??? für deinen Beitrag. Ich glaube das Thema ist für die Öffentlichkeit. Meine Weiterbildungen habe ich 1999, 2000+2003 gemacht , immer in der Hoffnung mit 50 auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zufassen. Wenn ich nur zu Hause geblieben wäre und nur Bewerbungen geschrieben, dann hätte ich eine höhere Rente. Vielen Frauen in den neuen Bundesländern ist es so gegangen und ich nehme Kontakt auf. Vielen Dank!
Interessiertam 12.10.2009 | 19:51
Wenn ich nur zu Hause geblieben wäre und nur Bewerbungen geschrieben, dann hätte ich eine höhere Rente... Diese Aussage finde ich interessant.Wie ist das gemeint????Wie kann sich die Rente so steigern???
Wolfgangam 12.10.2009 | 21:37
Hallo Pueppi59. wie oben schon geschrieben, welche Frage haben Sie, bezogen auf das eigene Versicherungsleben ? ...Rentenminderungen wegen möglicher 'Abwertungen' der Rente bezogen auf Dutzende berufliche Ausbildungen ? ...gelten 'Hüben wie Drübern' gleichermaßen - kein Thema, wenn es dadurch bei der Rente ein paar Punkte/EUR weniger gibt, nur weil dann diese Rente richtig und nicht 'falsch' berechnet ist. In die Öffentlichkeit gehen? ...gern, ein Fernsehsender im Osten mag unkritisch sein in der Berichterstattung (gilt auch für West ;-) ...nur ohne Kenntnis der geltenden Rechtslage verkümmert das auf Bild-Niveau und ist nur heiße Luft ohne Nutzen für den/die Einzelne/n. Gruß w.
Irrsinnam 13.10.2009 | 08:02
Sie müssen es einfach mal aus dem Standpunkt sehen. Ein nromaler Mensch kümmert sich selber um Arbeit, zeigt Eigeninitiative. Sie dagegen haben schon 3 Weiterbildungen gemacht, den Staat und somit den Steurzahler ( auch wenn diese durch die RV bezahlt wurden, hema Bundeszuschüsse!!!!!!)einen Haufen Geld gekostet.Und es wurde dafür auch noch in die Rente eingezahlt. ALso bevor ich mich bewschwere, sollte ich auch mal nachdenken, ob ich das Recht dazu habe.Ich denke sie sind die letzte die sich beschweren dürfte.
Rosannaam 13.10.2009 | 22:03
Ich muß @Irrsinn leider recht geben! Dass Sie die Hoffnung nicht verloren haben, nach 3 Weiterbildungen mit 50 (!) endlich auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, ehrt Sie allerdings.... ;-)) Sorry für den Sarkasmus, aber es mußte sein.
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