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Experten-Antwort

rentenminderung wegen vermietung vom land?

von Markus L04.06.2016 | 10:06
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9 Antworten

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Guten Tag, habe folgende Frage. Ich dabei den wittenrente formular für meine mutter aus zu fühlen und mir ist ein punkt ins auge gefallen, und zwar das wenn man land pachtet und die einnahmen mehr als 600 euro im jahr liegen das man das eingeben muss. wieviel wird von der rente gekürzt wenn der betrag 1200 euro im jahr einnahmen sind? und gibt es da ne ausnahme wenn sie das ganze geld nimmt und davon ihre kranken-renten kasse bezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus L,

den Beiträgen von „W*lfgang“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Sabine F.am 04.06.2016 | 12:26
Frechheit! Hallo Markus, es ist WE, trotzdem wird noch eine vernünftige Antwort kommen. LG
Knalleram 04.06.2016 | 10:44
wie willst du denn ein Formular ausfüllen wenn du nicht mal der deutschen Sprache mächtig bist?
Sonderschulmeisteram 04.06.2016 | 14:35
wie willst du denn ein Formular ausfüllen wenn du nicht mal der deutschen Sprache mächtig bist?
Frechheit! LG
In der Tat ist diese Rechtschreibung eine Frechheit. Aber wir helfen gerne. Schreiben Sie sich in unsere Schule ein.
W*lfgangam 04.06.2016 | 18:40
Hallo Markus L, 1200 EUR im _Jahr_? Sind 100 im Monat, abzüglich knapp 40 % pauschaler Vorwegabzug, bleiben aus Sicht Rentenversicherung 60 im Monat über. Die Einkommensgrenze liegt bei mtl. 803 EUR (Stand 01.07.2016), bevor es zu Kürzungen bei der Witwenrente kommt. Andere eigene Einkünfte/Rente hat Sie nicht? Gruß w.
Nadja Sterkeram 04.06.2016 | 18:47
Hallo Wolfgang, nein mein vater war der alleinige verdiener. Keine anderen einnahmen, nur die einmaligen 1200 pro jahr was sie von der pacht bekommt.
Markusam 04.06.2016 | 18:50
.
Sonderschulmeisteram 04.06.2016 | 19:55
Was soll das denn sein? Rechtschreibung aufgegeben und nonverbale Kommunikation durch Punkte oder was? Setzen 6*!
W*lfgangam 04.06.2016 | 19:42
Hallo Nadja Sterker alias Markus :-), in dem Fall wird die Witwenrente ohne Kürzungen ausgezahlt. Öhm, was habe Sie denn da für einen Vordruck zum Ausfüllen? Bei Hinterbliebenenrenten wird regelmäßig per R0660 alles an Einkommen abgefragt und via R066ff. speziell nachgefragt/Bescheinigung erforderlich - reicht auch erst mal die (letzte) ESt-Bescheinigung vom Finanzamt oder 'Bescheinigung' vom Steuerberater, alternativ 'Selbsterklärung'. Wie gesagt, mit der geringen Pachteinnahme gibt es keine Probleme. Gruß w.
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