Die Bewertung geht folgendermaßen: SV-Bruttoverdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt mal aktuellem Rentenwert. Z.B.: 30.000,- : 30.879,- X 26,56 = 25,80 EUR Rentenanspruch. Bei weniger Verdienst: 15.000,- : 30.879,- X 26,56 = 12,90 EUR Rentenanspruch. Solange es Pflichtbeiträge sind, kann man dies nicht ausgleichen.