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Experten-Antwort

Rentenmitteilungen an die Finanzämter

von Roland Ekert19.08.2015 | 17:04
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3 Antworten

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In einem mir bekannten Steuerfall (ich bin Vorsorgebevollmächtigter) scheint die Mitteilung über die Altersrente durch den Bezug der Mütterrente hinsichtlich der Anpassungsbeträge unrichtig zu sein. Nach meiner Berechnung betragen die Anpassungsbeträge bis 2014 386 €, lt. Mitteilung an das Finanzamt jedoch 435 €. Sind weitere solche Fälle bekannt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Ekert,

auch ich Ich würde Ihnen raten sich als Vorsorgebevollmächtigter mal an den zuständigen RV-Träger zu wenden und sich dies erläutern lassen.

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2 Antworten

Jonasam 20.08.2015 | 07:16
Hallo Herr Ekert, ich habe beretis einige Fälle gesehen, in denen angeblich der Anpassungsbetrag falsch war (wegen der "Mütterrente"). Es stellte sich jedes mal heraus, dass der Betrag richtig übermittelt wurde. Ich gehe davon aus, dass dies auch bei Ihrem Fall alles richtig gelaufen ist. Sie sollten sich die Berechnung vom zuständigen Rentenversicherungsträger erläutern lassen. In den mir bekannten Fällen, wurde bei der eigenen Berechnung immer der gleiche Fehler von den Rentnern gemacht. Es wurde die Mütterrente falsch bewertet. Beispiel: - Rentenbeginn 2007 - Jahresbetrag zur Ermittlung des Anpassungsbetrages 2008 (Folgejahr) Die Mütterrente hat am 01.07.2014 einen Wert von 28,61 EUR pro Entgeltpunkt (also pro Kind). Im Jahr 2008 betrug der Wert bis zum 30.06.2008 26,27 EUR und ab dem 01.07.2008 26,56 EUR. Die zusätzlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sind für die Ermittlung des Anpassungsbetrages auch dem Jahr 2008 mit den genannten Werten zuzuordnen. Für die Ermittlung des Anpassungsbetrages im Jahr 2014 sind die Rentenerhöhungen von 2008 bis 2014 zu berücksichtigen. Dadurch erhöht sich der Anpassungsbetrag. Dies wurde jedes mal übersehen. Viele Personen vergessen, diese Anpassungswerte zu berücksichtigen. Vielleicht ist das bei Ihnen auch der Fall. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. MfG Jonas
Roland Ekertam 20.08.2015 | 17:33
Herzlichen Dank für die Beiträge auf meine Frage. Das System habe ich verstanden, ich bin zwischenzeitlich im Besitz eines Informationsschreibens der Steuerverwaltung, doch rechnerisch den in 2014 gültigen steuerfreien Anteil der Rente ist mir nur schwerlich und annähernd zu ermitteln. Der vom Finanzamt angesetzte Anpassungsbetrag scheint demnach richtig zu sein. -Nochmals herzlichen Dank
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