Hallo Thomas,
ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht der Rentner erfüllen, wird von Ihrer Krankenkasse geprüft und festgestellt. Ihre Anfrage kann daher nur von Ihrer Krankenkasse beantwortet werden. Der Rentenversicherungsträger ist an die Feststellung der Krankenkasse gebunden.
Stellt Ihre Krankenkasse bei Rentenantragstellung fest, dass Sie als Rentner pflichtversichert sind, werden Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente einbehalten und an die Krankenversicherung weitergeleitet. Sollten Sie freiwillig versichert sein, können Sie auf Antrag zu Ihrer Rente einen Beitragszuschuss erhalten. Für die Beitragszahlung an die Krankenkasse wären Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung