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Experten-Antwort

Rentenmix und Krankenversicherungsbeiträge bei Rentenbezug

von Thomas15.03.2022 | 11:17
254 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 2003 aus der gesetzlichen Rentenversicherung in ein berufsständisches Versorgungswerk gewechselt. Meine bis dahin erworbene gesetzliche Rente ist jedoch bei der DRB stehen geblieben und beträgt einige wenige hundert Euro. Die Hauptrente erfolgt dann bei Renteneintritt in einigen Jahren durch das VSW, darüber hinaus gibt es noch eine Betriebsrente. Zeit meines Berufslebens war ich immer gesetzlich krankenversichert. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich später als Renten krankenversichert sein werde und wie die Beiträge dafür berechnet werden. Freue mich über Antworten, danke....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2022 | 11:54

Hallo Thomas,

ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht der Rentner erfüllen, wird von Ihrer Krankenkasse geprüft und festgestellt. Ihre Anfrage kann daher nur von Ihrer Krankenkasse beantwortet werden. Der Rentenversicherungsträger ist an die Feststellung der Krankenkasse gebunden.

Stellt Ihre Krankenkasse bei Rentenantragstellung fest, dass Sie als Rentner pflichtversichert sind, werden Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente einbehalten und an die Krankenversicherung weitergeleitet. Sollten Sie freiwillig versichert sein, können Sie auf Antrag zu Ihrer Rente einen Beitragszuschuss erhalten. Für die Beitragszahlung an die Krankenkasse wären Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ältesteram 15.03.2022 | 11:34
Diese Frage sollten Sie Ihrer Krankenkasse stellen, die Rentenversicherung kann hierzu keine Auskunft geben.
Berndam 15.03.2022 | 17:49
Da Sie eine DRV-Rente beziehen, können Sie grundsätzlich, anders als jemand, der ausschließlich eine Rente der berufsständischen Versorgung (ausgenommen die der Land- und Forstwirte) grundsätzlich in die KVdR, falls Sie die vorversicherungszeiten erfüllen, welches die Krankenkasse prüft. Ich gehe aufgrund Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie die vorversicherungszeit erfüllen. Auf die Betriebsrente und die der berufsständischen Versorgung zählen Sie rund 18 % KV und PV Beiträge, aus der DRV Rente (oder LAK Rente abweichend) rund 11%, maximal aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Falls Sie die berufsständische Versorgung bereits vor der DRV Rente beziehen, müssen Sie sich bis zum Beginn der DRV Rente freiwillig bei der KV versichern.
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