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Experten-Antwort

Rentennachberrechnung.

von iriwan23.03.2011 | 17:47
2048 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In letzter Zeit hoere ich immer wieder, dass viele Renten falsch berechnet wurden. Wie und wo erfahre ich, dass meine Rente richtig berechntet wurde? Muss ich mich selbst darum kuemmern, oder erhalte ich einen automatischen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo iriwan,

die Rentenversicherung führt das ganze Berufsleben lang ein Versicherungskonto für jeden einzelnen ihrer Kunden. Darin werden die gemeldeten Beschäftigungszeiten und Verdienste der Arbeitgeber, ebenso registriert wie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit. In regelmäßigen Abständen werden Sie durch Ihren Rentenversicherungsträger angeschrieben, damit eventuelle Lücken im Konto geklärt werden können. Sie selbst können aber auch jederzeit Ihren aktuellen Versicherungsverlauf bei uns anfordern.

Bei der Klärung des Versicherungskontos helfen Ihnen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung weiter. Sie sind aber auf die Ihre Mithilfe angewiesen. Denn im Leistungsfall kann die Rente nur dann in richtiger Höhe berechnet werden, wenn uns alle Daten aus Ihrem Versicherungsleben bekannt sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 23.03.2011 | 19:38
Stern, Bild und andere Zeitungen berichten gerne in regelmäßigem Abstand darüber dass ein bestimmter Prozentsatz aller Rente falsch berechnet sei. Mit solchen Schlagzeilen verkauft sich eine Zeitung natürlich besser als mit der langweiligen Mitteilung, dass alle Renten korrekt berechnet sind. Natürlich gibt es auch immer wieder Fehler in Rentenbescheiden, das ist unbestritten. Die größte Fehlerquelle liegt aber nach meiner Erfahrung darin, dass viele Menschen sich schlichtweg nicht darum kümmern ihre Versicherungszeiten zu klären. Sobald eine Zeit (Schule, Krankheit, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Kinder u.v.m) nicht bei der Rentenversicherung bekannt ist, ist natürlich auch die Rentenberechnung nicht korrekt (der Computer rechnet nur richtig, wenn er richtig gefüttert wird :)). Prüfen Sie also Ihren Versicherungsverlauf, z.B. mit Hilfe der nächsten Beratungsstelle der DRV; wenn der stimmt ist auch die Berechnung richtig! Und natürlich müssen Sie sich kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihre Rente!
-_-am 24.03.2011 | 00:20
:P Na ja, wenn Sie schon alle Märchen von Rentenberatern, BLÖD-Zeitung und anderen Interessierten, die damit Geld verdienen (?) glauben ... Schließlich sind nur derartige Horrormärchen wirklich einkommenswirksam. Wen würde schon interessieren, wenn da zu lesen wäre, dass Bescheide richtig sind. Was meinen Sie, warum Sozialverbände und DGB bis zum Bundesverfassungsgericht um den Zugangsfaktor bei den Renten wegen Erwerbsminderung gestritten haben? Sie haben gedacht, das sei wegen der angeblich falschen Rechtsauslegung der Rentenversicherungsträger geschehen? Eine billigere und bessere Werbung kann man sich doch kaum vorstellen, als die kostenfreie Erwähnung des Namens im redaktionellen Teil aller Medien. Nicht anders ist das bei diesen regelmäßig verbreiteten unsinnigen Meldungen über angeblich massenhaft falsche Rentenbescheide. Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 – 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt. Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Eine Prüfung nach <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… style="color:#FF0000;font-size:120%">§ 44 SGB 10</a> können Sie jederzeit beantragen. Dazu müssen Sie aber auch angeben, welchen Fehler Sie gefunden haben oder in wie fern das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich nachträglich als unrichtig erweist. <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Deutsche Rentenversicherung zu den Renten-Berechnungen in BILD</a> <strong><a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">7 Wahrheiten über den heutigen Rentenartikel von BILD</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Zum Bild Artikel „Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt“</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Rentenkampagne der „Bild-Zeitung“ unverantwortlich</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Zur Rentenkampagne von BILD</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Die Wahrheiten zu den angeblichen Todsünden bei der Rente in BILD</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Renten-Renditeberechnungen in der "Bild-Zeitung" fehlerhaft</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung gesichert</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Rentenversicherung arbeitet sparsam und wirtschaftlich</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Rentenversicherung arbeitet effektiv - VDR weist erneut Angriffe der Bild-Zeitung zurück</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Zum Bild-Artikel „Schrumpf-Rente“"</a> <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Inhalt/Presse/P… style="color:#FF0000;font-size:120%">Zu der BILD-Meldung „Jedem 2. droht Altersarmut“"</a>
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