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Experten-Antwort

Rentennachforderung

von Peter24.10.2022 | 08:32
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7 Antworten
Guten Tag, ich bin 2007 geschieden worden, gleichzeitig ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden, worin festgelegt wurde, das meine Ex-Frau ca 350,-Euro Versorgungsausgleich zusteht. Ich bin 2014 in Rente gegangen und habe jetzt vom Rentenamt einen Bescheid bekommen, das ich ca 36000,- Euro nachzahlen soll, weil das Rentenamt vergessen hat, den Versorgungsausgleich direkt abzuziehen, als ich in Rente gegangen bin. Meine Ex-Frau hat jetzt die Rente beantragt und da ist es wohl aufgefallen. Ich selber wusste bisher nicht, das der Versorgungsausgleich schon direkt bei meinem Renteneintritt abgehalten wird, obwohl meine EX-Frau später in Rente geht. Wie verhalte ich mich jetzt? Danke für eine Antwort Gruß Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2022 | 10:56

Hallo Peter,

wie in meiner Antwort auf Ihre andere Frage zum „Rentnerprivileg“ bereits dargestellt, werden seit Inkrafttreten des neuen Versorgungsausgleichsrechts ab 01.09.2009 die aufgrund eines Versorgungsausgleichs zu mindernden Renten bereits ab Rentenbeginn gekürzt. Ausnahmen gelten nur unter den Bedingungen des § 268a SGB VI, welche unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsdarstellung bei Ihnen nicht anwendbar sind.

So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, hätte bei Ihnen der Versorgungsausgleich also tatsächlich bereits ab Rentenbeginn zu Ihren Lasten berücksichtigt werden müssen.

Zum weiteren Verfahren kann ich folgende Hinweise geben:

Soweit der Rentenversicherungsträger nachträglich feststellt, dass der erteilte Bescheid fehlerhaft (im Gesetz "rechtswidrig" genannt) war, prüft er nach den Verwaltungsverfahrensvorschriften der §§ 44 - 50 SGB X, ob und inwieweit der fehlerhafte Bescheid ganz oder teilweise zurückgenommen werden kann. Zu der beabsichtigten Entscheidung erhalten sie vorher ein sogenanntes Anhörungsschreiben (§ 24 SGB X)., in dem der Rentenversicherungsträger darlegt, welche Entscheidung er beabsichtigt. Innerhalb der dort genannten Frist können Sie dazu Stellung nehmen (siehe auch Beiträge von „fraglich“ und „W°lfgang“).

Anschließend wird der Rentenversicherungsträger dann den Bescheid erteilen, bei dem er auch die von Ihnen ggf. vorgebrachten Argumente prüfen wird. Wenn Sie dann mit dem Bescheid nicht einverstanden sind haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. anschließend der Klage vor dem Sozialgericht.

6 Antworten

fraglicham 24.10.2022 | 08:50
Was haben Sie denn genau bekommen? Eine Anhörung (Wir planen ..., Sie haben bis Zeit, dazu Stellung zu nehmen) oder einen Bescheid (Wir fordern zurück, Sie können Widerspruch einlegen)? Teilen Sie einfach mit, dass Sie nicht einverstanden sind. Begründung wie Sie bereits geschrieben haben: Sie wussten nicht, dass der Versorgungsausgleich gleich abgezogen werden muss und sind von der Richtigkeit des Bescheides ausgegangen. Das Geld ist übrigens schon ausgegeben.
Peteram 24.10.2022 | 09:28
Danke für die schnelle Antwort, ja, es ist zuerst einen Anhörung was ich bekommen habe. Könnte ich den mit einem Widerspruch Erfolg haben? Gibt es vielleicht ähnlich gelagerte Fälle?
fraglicham 24.10.2022 | 16:43
Wenn es nur die Anhörung ist, können Sie noch gar keinen Widerspruch einlegen. Antworten Sie einfach so bald wie möglich und schildern Sie, warum Sie keine Schuld an der Überzahlung trifft. Ob es ähnliche Fälle gibt - keine Ahnung. Und auch zur Prognose der Erfolgsaussicht müsste man alle Details (inklusive einer möglichen Vorbildung Ihrerseits) kennen. Als hoffnungslos würde ich es aber nicht ansehen. Auch die Sachbearbeitung der DRV macht Fehler, und solange die für Sie nicht erkennbar sind, müssen Sie sie nicht ausbaden. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich auch einen rechtlichen Beistand suchen. Je weniger Sie mit Behörden, Verwaltung usw. zu tun haben, um so ratsamer wird das sein.
Herr Z.am 24.10.2022 | 21:24
Im vorliegenden Fall halte ich das Vorgehen der Sachbearbeitung für etwas fraglich. Normalerweise kann man Ihnen keine Böswilligkeit unterstellen, der Fehler lag auch bei der DRV. Die Frist von 4 Jahren ist auch bereits verstrichen. Für mein Verständnis müsste es hier eigentlich auf eine Aussparung hinauslaufen. Das heißt, dass Sie so lange nicht mehr an den Anpassungen teilnehmen bis die Überzahlung getilgt ist. Lesen Sie die Anhörung nochmals durch und lassen Sie sich den Sachverhalt am Telefin vom Sachbearbeiter erklären... Dann können Sie auf die Anhörung schriftlich Stellung beziehen.
VAGam 24.10.2022 | 21:47
Bei monatlich 350 €. Da dürfte vermutlich viele Jahre keine Anpassung der Rente mehr stattfinden. Fraglich ist auch, ob die Rentenversicherung nicht auch ein Verschulden des Versicherten unterstellt (hätte der Versicherte aufgrund des Urteils erkennen müssen). Ggf. wäre es sinnvoll sich dann einen Rechtsbeistand zu suchen, der dann versucht, die Interessen des Versicherten zu wahren.
W°lfgangam 24.10.2022 | 22:53
Hallo Peter, unabhängig von den Tipps bisher, auch die Angaben in Ihrem Rentenantrag 2014 hinterfragen "habe ich die Frage zum durchgeführten VA verneint/bejaht?" ...um ggf. ein 'Versäumnis' der DRV zum nicht 'abgezogenen VA' ("hab ich doch alles angegeben") bereits mit Feststellung Ihrer Rente untermauern zu können. Andernfalls *Arschkarte = falsche Angaben gemacht. Tja, wie verhalten ... - zunächst Eigeninitiative/Begründung - ggf. im Zusammenwirken mit der nächsten DRV-Beratungsstelle oder auch dem örtlichen/wissenden Versicherungsamt - Sozialverband - Fachanwalt für SV-Recht ...die Eskalationsstufen/ohne Anspruch auf 'den richtigen Weg' sind frei wählbar. Gruß w.
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