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rentennachprüfung

von heinz-werner27.08.2007 | 19:07
2105 Ansichten
9 Antworten
hat jemand erfahrung mit der rentennachprüfung? ich hab hier schon viel gelesen darüber aber auf keine befriedigende antwort gestoßen. bin ein eu rentner auf eine unbestimmte dauer. weil meine krankheiten nach wie vor bestehen.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.08.2007 | 08:53

Es gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten (gem.§ 62 SGB I), sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträger, in Ihrem Fall Ihr Rentenversicherungsträger, einer ärztlichen Untersuchung, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich ist, zu unterziehen.

8 Antworten

Oh neinam 27.08.2007 | 19:22
Nicht schon wieder. Diese Frage wurde hier zig-mal durchgekaut.
Egbertam 27.08.2007 | 19:16
Dieses Thema wurde schon unzählige Male "durchgekaut". Was bedeutet für Sie eine befriedigende Antwort ? Solange die bei Rentenbeginn vorliegenden Krankenheiten auch weiterhin bestehen, erhalten Sie auch ihre Rente weiter ! Bei Aberkennung der Rentenansprüche müsste eine wesentliche Besserung eingetreten sein. Aller weitergehenden Fragen sollten Sie konkret stellen !
Glücklicheram 27.08.2007 | 19:42
Hallo, Es ist ganz einfach: Sie werden evtl. überprüft. Sollte sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts geändert haben, wird die Rente weiter gezahlt. Hat sich Ihr Gesundheitszustand jedoch verbessert, so wird -wie bei mir- die Rente eingestellt und Sie können wieder arbeiten gehen. Sie schreiben, dass Ihre Krankheiten noch bestehen; somit dürfte sich nichts ändern. Aber mit letztendlicher Sicherheit kann Ihnen das im Online-Forum niemand beantworten.
lotscheram 27.08.2007 | 21:35
Wenn Ihre Frage zur "Rentennachprüfung" sich beziehen soll auf "Rentenüberprüfung", können Sie unter Google Suche auf "Rente - Überprüfung" klicken, dort werden Sie fündig.
Rentencheckeram 27.08.2007 | 22:38
klar wurde das Thema schon zigmal durchgekaut - ist aber schwer zu finden. Wenn Sie eine EU-Rente (wahrscheinlich auf Dauer) erhalten ist es denkbar, dass wenn sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat, der Anspruch auf diese Rente verlorengeht.
Betroffeneram 28.08.2007 | 13:49
Welche "befriedigende Antwort" möchten Sie denn gerne hören ? Nein, Sie werden bestimmt nie mehr überprüft und Ihre Rente behalten Sie garantiert bis an Ihr Lebensende ? Das wäre glatt gelogen. Sie müssen JEDERZEIT mit einer Überprüfung rechnen. Und sollte der Gutachter die Ansichten seiner Vorgänger nicht teilen und Sie für erwerbsfähig halten, (was bestimmt schon häufig vorgekommen ist), darf Ihre Rente unverzüglich entzogen werden. (Ob Sie eine befristete oder unbefristete Rente erhalten, ist dabei völlig unerheblich !) Wenn Ihnen die Entziehungsabsicht dann schriftlich mitgeteilt wird, bekommen Sie Gelegenheit, sich binnen zwei Wochen dazu ausführlich dazu zu äussern. Sollten Ihre Einwände dann zurückgewiesen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Entziehungsbescheid, gegen den Sie binnen vier Wochen Widerspruch einlegen können. Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid vorm Sozialgericht klagen. Während des gesamten Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens würde Ihre Rente zunächst weitergezahlt. Sollten Sie damit jedoch scheitern, müssten Sie die bis dahin erhaltenen Rentenzahlungen erstatten. Das ist die erschreckende Wahrheit, die Sie bestimmt nicht hören wollten, oder ? Erwerbsminderungsrenten, egal ob befristet oder unbefristet, werden IMMER nur bis auf Weiteres gezahlt !!!!!
heinz-werneram 28.08.2007 | 14:35
ja das ist mir schon klar nur sie sagen das so beängstigend für mich. meine krankheiten bestehen nach wie vor. dann muß man ja annehmen, das die rente entzogen wird nur das vielleicht ein rentennachprüfer das einfach ohne grund sagt.
Betroffeneram 28.08.2007 | 14:48
Ich wollte Sie nicht erschrecken, sondern nur Tacheles reden. Mit Schönrederei ist nämlich niemandem geholfen. Zumal diese Thema nun wirklich schon UNZÄHLIGE Male hier abgehandelt wurde. Grundlos sind noch keine Renten entzogen worden. Es kommt aber immer wieder vor, dass die Gutachter unterschiedliche Ansichten bezüglich des Restleistungsvermögens vertreten. Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an, ob eine Nachprüfung durchgeführt wird und wie diese durchgeführt wird. Bei dem einen wird gar nicht mehr geprüft, bei einem anderen findet die Überprüfung am Schreibtisch nach Aktenlage statt und andere wiederum werden erneut medizinisch begutachtet. Jedenfalls besteht kein Grund, in Panik zu geraten. Ich habe mir das jedenfalls abgewöhnt. (Dadurch wird man höchstens noch kränker !)
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