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Experten-Antwort

Rentennachweis - Familienversicherung

von Gottfried12.03.2024 | 11:29
623 Ansichten
3 Antworten
Meine Frau ist seit längeren bei meiner Versicherung mit Familienversichert, sie ist 1964 geboren und arbeitet nicht ist Hausfrau. So die Frage ist wie geht das jetzt mit den Rentennachweisen , wie soll man das Eintragen oder nachweisen im Rentenkonto ? Sie hat 35 Jahre voll.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.03.2024 | 14:13

Hallo Gottfried,

 

im Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur rentenrechtlich relevante Zeiten gespeichert. Zeiten der Familienversicherung in der Krankenkasse zählen nicht dazu. Insoweit ergibt sich auch keine Notwendigkeit, diese Zeiten gegenüber dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen oder eintragen zu lassen.


 

2 Antworten

Wobeiam 12.03.2024 | 11:39
Wo wollen Sie das eintragen? Der Status der Versicherung interessiert die DRV recht wenig. Wenn Ihre Frau keine Leistungen etc erhält und "nur" Hausfrau ist, wird das regelmäßig als Lücke im Versicherungsverlauf gespeichert. Das erfolgt durch die Angabe im Kontenklärungsverfahren bzw. dann im Rentenverfahren. Sollten Sie fragen zur Krankenversicherung haben, müssen Sie sich dort hin wenden.
Unklare Fragenam 12.03.2024 | 11:42
Ihe Frage ist etwas unverständlich. Für Zeiten, in den Ihre Frau nicht rentenversicherunngspflichtgig gearbeitet hat und auch keine Kinder-Erziehnungszeiten oder Kinder-Berücksichtigungszeiten berücksichtigt bekommt, hat sie auch keine Rentenansprüche erworben. Auch für die vericherungsrechtliche Wartenzeiten zählen solche Zeiten meistens nicht mit. Eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung kann Ihre Frau jederzeit machen und dann für vorhandene Lücken entsprechend erklären, was sie dort gemacht hat. Die REntenversicherung teilt dann ggf. mit , welche Arten von Anchweisen dann notwendig sind, zum Beispiel Schul- und Studiennachweise, Ausbildungsvertrag, Berufsabschluss-Dokumente, Nachweise für Kindererziehungszeiten etc. Das ist auch sinnvoll für Zeiten, in denen keinerlei Ansprüche und/oder Wartezeiten erzielt wurden, dann ist das zumindest im Rentenversicherungsverlauf entsprechend dokumentiert. Was Sie dann mit der Aussage "Sie hat 35 Jahre voll" genau meinen, ist unklar. Meinen Sie 35 Jahre versicherungsrechtliche Wartezeiten? Dann könnte sie bei Erreichen des entsprechenden Alters zum Beispiel in eine vorgezogene "Rente für langjährig Versicherte" wechseln, nach jetziger Rechtslage frühestens im Alter von 63 Jahren.
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