Sollte Ihre Tochter aufgrund ihrer Einschränkungen ggf. eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dann benötigt die Familienkasse einen Nachweis hierüber (z.B. Rentenbescheid, Rentenbezugsmitteilung etc.).
Für die Anspruchsvoraussetzungen zum Kindergeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse.
Schauen Sie mal in den Link rein, da wird erklrät, womit Sie einen Nachweis erbringen können. Den Rentennachweis, den die Familienkasse genannt hat, meint einen Nachweis über eine bereits festgestellte dauerhafte Erwerbsminderungen. Bei Kindern mit Behinderungen schon während der Kindheit besteht u.U. die Möglichkeit, einen Antrag auf Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung zu stellen (beim Sozialamt oder Grundsicherungsamt). In diesem Zusammenhang bitten die Ämter die DRV dann um Prüfung per Aktenlage. Lassen Sie sich dort zusammen mit ihrer Tochter mal beraten.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung
https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung?srsltid=AfmBOooOLxJ-BTE-CFQc1PgEZdxg-HyoppbyXzzBHIQBsWQ7dUYDHeZV
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