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Experten-Antwort

Rentennachzahlung

von Müller 05.11.2023 | 22:10
210 Ansichten
4 Antworten
Mein Mann bekommt eine nachzahlung von der LVA hat aber noch einen offenen Betrag bei der Kindergeldkasse die Rentenversicherung hat uns mitgeteilt das sie bis zur Hälfte das verrechnen darf .Heute ist Post gekommen das sie alles ein behalten. Ist das erlaubt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2023 | 09:50

Hallo Müller,

wir schließen uns der Antwort von @Abschläge an.  Ist eine Nachzahlung vorhanden, kann der Anspruch der Kindergeldkasse hiervon erstmal abgelöst werden. Bestehen darüber hinaus noch Forderungen, können diese bis zur Hälfte der Monatsrente verrechnet werden.

3 Antworten

Abschlägeam 05.11.2023 | 22:42
Erst einmal wird die Nachzahlung komplett einbehalten, bis die Ansprüche Dritter abschließend geklärt sind. Wenn dann erstattet wurde, bekommen Sie einen neuen Bescheid, aus dem die erstatteten Beträge auch hervorgehen. Hiergegen könnten Sie dann, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit haben, Widerspruch einlegen (siehe auch Hinweise im Bescheid). Bitte wenden Sie sich ansonsten auch direkt an die zuständige DRV, hier im Forum gibt es keine Möglichkeit, Einblick in Ihre Unterlagen zu nehmen (auch der 'DRV-Experte' kann das nicht).
Timelineam 06.11.2023 | 04:19
Wer sonntags Post bekommt, kann wahrscheinlich auch noch 2023 (nur ein "paar Jahre" nach der OrgStruktur-Reform) eine Nachzahlung von der LVA erwarten.
Schubiduam 06.11.2023 | 09:15
Was @Timeline meint, ist, dass die LVA schon seit 2005 (18 Jahre her!!!) nicht mehr LVA heißt. Falls auf dem Bescheid noch LVA draufsteht, war er wohl schon länger unterwegs...
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