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Experten-Antwort

Rentennachzahlung ,Steuerfreier Teil

von Frederik03.06.2024 | 22:38
216 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bekomme seit 2019 die volle Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2021 wurde mein persönlicher Rentenfreibetrag für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Im Jahr 2023 wurde vom Sozialgericht entschieden, das mein JAV meiner Unfallrente falsch berechnet wurde. BG musste Nachzahlen. Durch den Grenzbetrag ist auch meine Rente zu niedrig berechnet worden. In 2023 wurde von der Rentenversicherung eine Nachzahlung der Rente von Anfang an geleistet. Mein Rentenfreibetrag der festgeschrieben ist wurde nicht Rückwirkend erhöht. Kann ich einen höheren Freibetrag noch fordern ?. Ich könnte jetzt in die Rente für besonders langjährige Versicherte wechseln, wird dann der Rentenfreibetrag neu berechnet ?. LG Frederik .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.06.2024 | 09:45

Hallo Frederik,

 

zur vollständigen Abklärung Ihres Anliegens wenden, Sie sich bitte an das Finanzamt, Ihren Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Steueram 04.06.2024 | 02:36
Steuerfragen da stellen wo es hingehört. Ja, neue Rente, neue Berechnung.
Kein Steuerforum am 04.06.2024 | 06:47
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