Hallo Dirk Küster,
vom prinzipiell hat Speedy Gonzales mit seiner Antwort ja recht. Warum so viele Gedanken um irgendwelche Nachzahlungen von Beiträgen, wenn mit Blick nach vorne bis zum anvisierten Rentenbeginn die 45 Jahre noch erreichbar sind.
Hier wären allerdings noch ein paar Fragen zu klären, was Sie bitte persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle tun sollten. Hier geht es z.B. um die Fragen nach möglichen Arbeitslosengeldansprüchen, ggf. nach Verhängung einer Sperre und Berücksichtigung der Abfindung (= evtl. noch Wartezeitmonate über den AloGeld Bezug, wenn diese Zeit nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt).
Bei AloGeld Bezug können nebenher keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden. Falls Sie einen reinen Vorruhestand planen (ohne Leistungen der Arbeitsagentur), dann wäre für die zukünftigen Monate freiwillige Mindestbeiträge möglich.
Auch spannend ist ihre individuelle Zukunftsgestaltung. Tatsächlicher, reiner Vorruheständler oder doch irgendwas nebenher, z.B. Minijob (= weitere Monate über den Minijob).
Nachzahlung von Beiträgen (also Jahre/Jahrzehnte rückwärts), ist i.d.R. nicht möglich (theoretisch denkbare Schulzeitennachzahlung ist max. bis zum 45. Lebensjahr möglich).
Fazit:
Nachzahlung (für Jahre in der Vergangenheit) regelmäßig eher nicht möglich, aber mit Blick nach vorne wären viele Fallvariationen denkbar (und sollten ergriffen werden), um die 45 Jahre trotzdem voll zu bekommen.
Ob das lohnt?
Da werden die Meinungen sicher unterschiedlich sein.
Um die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahre beanspruchen zu können, sind freiwillige Beiträge sicher interessant (die Alternative der abschlagsbehafteten Rente ab 63. wäre zu hinterfragen, hier würde die Rentenzahlung mehr als 1 Jahr früher beginnen können). Auch kann man freiwillige Beiträge bei der Steuererklärung ansetzen und kann ggf. ein paar Steuervergünstigungen erhalten. Laut Finanztest sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu ähnlichen Privatmarktprodukten momentan wohl durchaus konkurrenzfähig. Allerdings bleibt die gesetzliche Rente ein überwiegend Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzierte System. Wenn dann ein kompletter Beitrag nur vom (ehem.) Arbeitnehmer alleine getragen wird, dann ist das natürlich weniger lukrativ, als wenn der Chef den halben Rentenbeitrag zuzahlt(wie bei Arbeitnehmern). Und schlussendlich geht es bei allen Fragen eines lohnenden Altersvorsorgebeitrages (egal ob in die gesetzliche Rente oder in eine private Vorsorge) immer um die Frage, wie alt werde ich, wie lange werde ich von diesem Beitrag profitieren können.
Der Vorteil einer möglichen abschlagsfreien Rente kann (muss aber nicht) ein wichtiger, evtl. der ausschlaggebende Punkt sein. Die Entscheidung muss allerdings jeder für dich individuell treffen