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Experten-Antwort

Rentennachzahlung

von Julia Decker26.06.2017 | 15:59
611 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage: Zwischen dem zurückdatierten Datum des Renteneintritts bei voller EM auf Dauer (2016) und heute liegen Zeiten ohne jegliches Einkommen (Leben auf Pump). Wird für die Zeit ohne Einkommen nachträglich Rente gezahlt, während für Zeiten von Krankengels/ALG1/2 während dieser Zeitspanne die Rente intern miteinander zwischen KK und Rententräger verrechnet werden? Danke für die Hilfe, LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia Decker,

in dem von Ihnen geschilderten Fall besteht ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X.

Ist das Krankengeld höher als die Rente, darf die Krankenkasse den Differenzbetrag vom Versicherten nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 S. 2 SGB V).

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3 Antworten

gritam 26.06.2017 | 16:41
Hallo, Klare Antwort : JA Zeiten in denen Ersatzeinkommen bezogen wurde , werden mit der DRV verrechnet .
Trollam 26.06.2017 | 16:44
ja, genau so ist es. Ein sog. "Erstattungsanspruch" besteht nur dann, wenn zeitgleich Krankengels/ALG1/2 und Rente im Nachzahlungszeitraum zusammentreffen. Für Zeiträume ohne Krankengels/ALG1/2 steht die Rente in voller Höhe zu. Ein Erstattungsanspruch kann zudem nur in Höhe der Rente erfolgen. Die evtl. höhere Leistung muss dann auch nicht zurückgezahlt werden an den Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit usw.
Julia Deckeram 26.06.2017 | 17:19
Prima! Herzlichen Dank für die absolut kompetente und schnelle Hilfe !!! Super Forum.
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