Hallo Hopfen15,
wie Schlaubi schon geschrieben hat, ist es für 2018 nicht mehr möglich, freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Für 2019 können Sie bis 31.03.2019 Beiträge zahlen, dies muss aber beantragt werden.
Ich empfehle Ihnen einen Besuch in einer Beratungsstelle um den Antrag zu stellen. Dort kann auch nochmal auf den Minijob gesehen werden um zu prüfen, ob über Diesen ggf. eine Versicherungspflicht (Aufstockung, sofern vor 2013 bereits aufgenommen) möglich ist. Dann haben sie über den Minijob jeden Monat als Pflichtbeitrag belegt und Sie zahlen monatlich erheblich weniger als wenn Sie den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen. Wie gesagt, lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der DRV diesbezüglich ausführlich beraten!