Hallo, Nine,
die Agentur für Arbeit erhält nur für Zeiträume den Erstattungsanspruch bis max. zu Rentenhöhe, in denen sie tatsächlich Leistungen (ALG) an Sie erbracht hat. Dies erfolgt tagegenau. Wenn es in den genannten 4 Monaten keine anderen Leistungsträger gibt, die erstattungsberechtigt sind, werden Sie für den Zeitraum die Nachzahlung grds. erhalten. Sie erhalten dann weitere Mitteilung.