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Experten-Antwort

Rentennachzahlung

von GM05.08.2023 | 05:24
150 Ansichten
2 Antworten
Mein Sohn hat von Oktober 2009 - September 2012 ein dualer Studium absolviert. Es wurden damals vom Lohn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Die Beiträge bis einschließlich 2011 wurden auf Antrag damals zurückerstattet. Erst ab 01.01.2012 gab es eine Änderung bei der Sozialversicherungspflicht dualer Studiengänge(SGB IV) und es wurden Beiträge abgeführt. Ist es möglich für die Zeit vom 01.10. 2009 - 31.12.2011 die zurückerstatteten Beiträge nachzuzahlen und welche Vorteile hat er daraus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.08.2023 | 08:13

Hallo GM,

die Zeiten des Studium werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Eine (Nach)Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist für die Zeit, in der die Beiträge zurückerstattet wurden, heute nicht mehr möglich. Anders wäre es nur dann, wenn das Studium wegen Überschreitens der Höchstdauer (8 Jahre) nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt wird. In diesem Fall könnte Ihr Sohn einen Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen stellen. Über die Beitragshöhe und deren Auswirkungen sollte er sich ggf. vorher beraten lassen.

1 Antworten

KSCam 05.08.2023 | 06:43
Geht nicht, somit ist es müßig über etwaige Vorteile zu spekulieren. Könnte jemand freiwillig zahlen, brächte jeder heute gezahlte Tausender später als Rentner knapp 5 € mehr Monatsrente. Der Sohn dürfte jetzt Anfang 30 sein und wird das in Hinblick auf Rente mit 67 nicht allzu lukrativ finden....aber wer weiß
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