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Experten-Antwort

Rentennachzahlung bei späterer Antragstellung

von Eyra von Corax27.02.2017 | 09:41
1307 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin selbständig. Ab 1.11.2016 bin ich Regelaltersrentner. Den Rentenantrag habe ich aber erst im Januar 2017 gestellt rückwirkend ab Rentenbeginn, also 1.11.2016. Der Rentenbescheid weist jedoch die Zahlung ab Februar 2017 aus. Ist das korrekt? Geht mir nun die Rente für November 2016 bis Januar 2017 verloren?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eyra von Corax,

wenn Sie als Rentenbeginn den 01.11.2016 gewählt haben, dann geht Ihnen natürlich die Rente 11/16-01/17 nicht verloren.

Es kann sein, dass diese kurzfristig einbehalten wird um ggf. Erstattungsansprüche Dritter Stellen zu klären. Allerdings sollte der Verbleib der Zahlung für diesen Zeitraum im Rentenbescheid auch dargestellt sein. Entweder

- Nachzahlung für die Vergangenheit (11/16-01/17)

oder

- vorl. Einbehalt der Nachzahlung

Falls Sie in Ihrem Rentenbescheid keinerlei Hinweis zum Verbleib der Rentenzahlung für diesen fraglichen Zeitraum finden, so sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Rententräger in Verbindung setzen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Obelix

Nach der Fragestellung scheint es um die Rentenzahlung (nicht um ggf. gezahlte Rentenbeiträge) zu gehen.

Daher bleiben die Alternativen "Nachzahlung, wird ausgezahlt" oder "Nachzahlung, vorläufig einbehalten". Beides sollte nachvollziehbar und erkennbar im Rentenbescheid aufgeführt.

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2 Antworten

Obelixam 27.02.2017 | 13:01
Hallo, haben Sie als Selbständiger evtl. bis Januar 2017 Pflichtbeiträge oder Freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Dann sind diese bei der Rentenberechnung vielleicht berücksichtigt worden! Obelix
=//=am 27.02.2017 | 13:03
Das Ganze steht eigentlich schon auf der 1. Seite des Rentenbescheides.
Deutsche Rentenversicherung
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