Hallo Eyra von Corax,
wenn Sie als Rentenbeginn den 01.11.2016 gewählt haben, dann geht Ihnen natürlich die Rente 11/16-01/17 nicht verloren.
Es kann sein, dass diese kurzfristig einbehalten wird um ggf. Erstattungsansprüche Dritter Stellen zu klären. Allerdings sollte der Verbleib der Zahlung für diesen Zeitraum im Rentenbescheid auch dargestellt sein. Entweder
- Nachzahlung für die Vergangenheit (11/16-01/17)
oder
- vorl. Einbehalt der Nachzahlung
Falls Sie in Ihrem Rentenbescheid keinerlei Hinweis zum Verbleib der Rentenzahlung für diesen fraglichen Zeitraum finden, so sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Rententräger in Verbindung setzen