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Experten-Antwort

Rentennachzahlung einbehalten, keine Gründe vorhanden, was nun?

von Meggi01.10.2019 | 20:29
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Februar 19 habe ich zum 1.8.19 Altersrente 65 und 7 Mon, beantragt. War seit 1.8.68 ununterbrochen beschäftigt. Zuletzt 47 Jahre im öffentl. Dienst. Nach 2maligem Nachfragen habe ich dann endlich Ende August meinen Rentenbescheid erhalten. Die Rente wird ab 1.10. Mtl laufend gezahlt. Die Nachzahlung wird einbehalten zwecks Prüfung Anspruch anderer Stellen z. B. Krankengeld, ALGeld, Sozialhilfe ect. Mir total unverständlich, da ich bis 31.7. beschäftigt gewesen bin. Also kann ich doch nicht arbeitslos gewesen sein, ausgesteuert bzw krank, und auch keine Sozialhilfe erhalten haben. Ich habe das Gefühl, dass man Akten verwechselt hat oder es sich um eine Schikane handelt. Die Aussage ist für mich sehr unlogisch. Das schlimme für mich ist, dass ich 3 Monate ohne Geld sitze. Kann nur hoffen, dass mein Vermieter dafür Verständnis hat, Ich gehe zur Tafel um Lebensmittel zu bekommen. Es ist beschämend.Von der Sachbearbeiterin zur Bettlerin. Nach 50 Jahren Einzahlung in die RV Bund.Was habe ich für Möglichkeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meggi,

zur raschen Klärung Ihres Anliegens empfehlen wir Ihnen, sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Den Ausführungen von "Tippsi" schließen wir uns insofern an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schlaubiam 01.10.2019 | 22:01
Nach 50 Jahre Arbeit kann man keine 2 Monate überbrücken? Bekommen Sie evt eine Witwenrente? Das würde die Einbehaltung erklären
Tippsiam 02.10.2019 | 02:07
Liebe Meggi, nein, es ist keine Schikane, sondern lt. Rechtsprechung so gewollt, dass erst einmal geprüft werden muss, ob andere Stellen noch einen Anspruch haben. Es ist keinesfalls persönlich gegen Sie gemeint. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Sachbearbeiter (steht auf dem Rentenbescheid) anzurufen und zu fragen, welche Unterlagen er von Ihnen als Nachweis benötigt, dass in Ihrem Fall keinerlei Ansprüche anderer zu erwarten sind, zumindest bisher nicht, so wie Sie sagen. Sofern Sie Witwenrente erhalten gehe ich davon aus, dass Sie dies bei Antragstellung angegeben haben. Je nachdem, wie hoch Ihre eigene Rente ist, würde diese (die Witwenrente) dann ja evtl. gekürzt und auch mit Ihrer eigenen Rente verrechnet werden. Gucken Sie doch bitte noch mal in Ihren Bescheid, dort wird ja erläutert, wie sich die Beträge Ihres Anspruches zusammensetzen. Sofern Sie tatsächlich nicht in der Lage sind, die Zeit bis zur laufenden Rente (also ab 31.10.2019), zu überbrücken, können Sie auch mit Ihrem Bescheid zum Amt für Grundsicherung gehen und sich dort beraten und unterstützen lassen. Hier müssten Sie dann auch noch Unterlagen über Ihre Kosten (Miete, Strom etc.) und auch über ein evtl. vorhandenes Vermögen mitbringen. Ihren Vermieter sollten Sie von sich aus informieren und ihn um etwas Geduld bitten, denn wenn Sie mehr als zwei Monate im Mietrückstand sind, darf er Ihnen kündigen. Sagen Sie ihm, dass Sie gerade dabei sind, die Angelegenheit von allen Seiten zu klären und zahlen Sie, sofern es Ihnen möglich ist, zumindest einen Teil der Miete, damit Sie weniger als zwei Monate im Rückstand sind. Viel Erfolg und alles Gute! Tippsi
Nachfrageam 02.10.2019 | 06:26
Sie haben 50 Jahre gearbeitet und keinerlei Rücklagen gebildet, um einen kurzen Engpass zu überbrücken? Schon merkwürdig.
Meggiam 02.10.2019 | 08:49
Ja, ich habe eine Witwenrente, die aber sehr niedrig ausfällt, da mein Mann mit 39 Jahren starb. Einen neuen Rentenbescheid für die WR ab 01.08. habe ich bereits schon erhalten. Bei meinem 30 Std. Gehalt und eine gekürzte Witwenrente ist das Ansparen schnell wieder verbraucht. Nachdem wie Sie sich äußern müssen Sie alle recht gut verdienen. Ich beklage mich ja nicht. Ich komme zurecht. Nur jetzt wird es knapp. Und zum Sozialamt werde ich ganz bestimmt nicht gehen. Die Bank hat mir freundlicherweise meinen Überziehungskredit erhöht, dass jedenfalls die Miete gezahlt werden kann. Nach wie vor kann ich nicht verstehen, daß ich neben meinem Gehalt noch Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Krankengeld, hätte erhalten sollen. Bei unseren Systemen müsste die Antworten doch in kürzester Zeit zurück sein.Das dürfte doch nicht Monate in Spruch nehmen. Meine Nachbarin war im Krichenamt beschäftigt und hat Ihren Rentenbescheid 1 Monat vor Rentenbeginn bekommen und es erfolgt eine korrekte Auszahlung, keine Nachzahlung. Geht doch, nur bei mir scheinbar nicht!!
Meggiam 02.10.2019 | 08:58
Im Übrigen werde ich mich nicht nochmal mir meinem Bearbeiter unterhalten. 1, Anfrage erfolgt im Juli, ob mein Antrag von Febr. überhaupt eingegangen wäre, da ich bis dato nichts gehört hätte. Ich erhielt die Antwort, dass die letzte Zahlung -31.7. abgewartet werden müsste, um die Rente zu berechnen. 2 Nachfrage am 20.8. Antwort, ihre Akte liegt beim Vorgesetzten zwecks Entscheidung. Was entschieden werden sollte, konnte man mir nicht sagen. 6 Tage später hatte ich den Rentenbescheid. Ich finde die ganze Angelegenheit doch sehr merkwürdig.
DRVam 02.10.2019 | 08:58
Man kann Ihre Verärgerung zwar nachvollziehen, aber welche Hilfe erwarten Sie denn hier im Forum? Wie schon alle Antworten ergeben, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung zu setzen und sich dort erforderlichenfalls über die Verfahrensweise zu beschweren.
Kathaam 02.10.2019 | 12:57
Hallo Meggi, die ganze Angelegenheit ist nicht merkwürdig sondern folgerichtig. Wenn die Entgeltmeldung zum 31.07.abgewartet werden musste haben Sie auf eine Hochrechnung verzichtet - Folge: vor Mitte August sind die für die Rentenberechnung benötigten Daten nicht vollständig. Sie beziehen eine Hinterbliebenenrente - Folge: die Altersrente ist hier als Einkommen zu berücksichtigen und eine Nachzahlung Ihrer Altersrente einzubehalten für einen möglichen Erstattungsanspruch. Warum man das allerdings nicht einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter besprechen kann ist mir unverständlich.
Schadeam 02.10.2019 | 16:55
Da kann ich @katha nur zustimmen. So wie es aussieht haben Sie im Rentenantrag die "Hochrechnung verneint", d.h. Sie selbst haben beim Antrag gewünscht, dass der Bescheid erst fertig gemacht werden soll, wenn die Endmeldung zum 31.07. gemacht ist. Damit war (für jeden Fachmann) bereits im Februar klar, dass der Arbeitgeber diese Meldung vielleicht erst Anfang/Mitte August absetzen wird und die DRV diese Daten erst Mitte /Ende August im Versicherungskonto sieht. Berücksichtigt man noch die Ferienzeit und die Tatsache dass die Sachbearbeitung nicht nur einen Fall auf dem Tisch liegen hat, war eigentlich schon damals klar dass frühestens die Septemberrente ab Ende September normal zum Laufen kommt. So gesehen ein hausgemachtes Problem das Sie sich selbst "eingebrockt" haben und bei diesem Sachverhalt hat der frühe Rentenantrag rein gar nichts gebracht. War aber eigentlich schon im Februar so vorhersehbar.
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